Kündigungsfrist - Gelten diese Fristen auch bei einem befristeten Vertrag?

19. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Cassandra82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist - Gelten diese Fristen auch bei einem befristeten Vertrag?

Hallo zusammen, ich habe schon gegoogelt und hier fleißig gelesen, aber leider keine 100%ige Antwort gefunden – also versuche ich es mal so.

Eine Mitarbeiterin ist seit dem 1. April 2004 in einer Behörde befristet beschäftigt (Elternzeitvertretung), Tarifvertrag ist der TVÖD. Seit 2004 wurde der Vertrag immer wieder verlängert, im Moment läuft er am 28. Februar nächsten Jahres aus.

Nun schaut sie sich natürlich auch nach anderen Jobs um und da stellt sich die Frage, wie das mit der Kündigungsfrist aussieht.

Nehmen wir an, sie würde nun wirklich eine andere Anstellung bekommen, welche Kündigungsfrist hätte sie denn? Sie ist bei dem AG nun seit 4 Jahren beschäftigt, lt. TVÖD wären das 4 (?) Monate? Gelten diese Fristen auch bei einem befristeten Vertrag?

Sollte dies der Fall sein, wäre ja auch an einen Aufhebungsvertrag zu denken, denn welcher potenzieller AG wartet schon 4 Monate auf den neuen Mitarbeiter???

Für Hilfe oder Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

PS. Sie könnte natürlich auch den Personalrat oder die Personalabteilung fragen, aber sie möchte sich dumme Nachfragen ersparen ;-) :devil:

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Laut § 30 Abs. 5 TVöD beträgt die Kündigungsfrist bei mehr als 3 Jahren Beschäftigungsdauer 4 Monate zum Quartalsende. Du könntest also heute frühestens zum 30.09.2008 kündigen.

-- Editiert von hh am 19.03.2008 14:55:55

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. dass sie nicht in der personalabteilung nachfragen mag - geschenkt. aber die personalvertretung ist genau dafür da. also keine falsche scheu. im übrigen gelten im tvöd auch für befristete verträge die üblichen kündigungszeiten. bleibt also der weg via aufhebungsvertrag.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

@blaubär
im übrigen gelten im tvöd auch für befristete verträge die üblichen kündigungszeiten.

Das ist nicht korrekt, sondern in § 30 Abs. 5 TVöD explizit geregelt.

Übliche Kündigungsfristen gibt es bei befristeten Verträgen allerdings sowieso nicht. Üblich ist, dass ein befristeter Vertrag gar nicht gekündigt werden kann (§ 15 Abs. 3 TzBfG ).

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#4
 Von 
Cassandra82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal.
Unser Personalrat wird im April erstmal neu gewählt, von daher will ich erstmal abwarten, wer da reinkommt, dann kann ich mich ja nochmal erkundigen.

hmm... vier Monate...

Darf ein AG einen Aufhebungsvertrag eigentlich ablehnen???? Und wenn ja, welche Gründe?

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Ja, der AG darf einen Aufhebungsvertrag ablehnen. Dafür benötigt er keinen Grund, da das eine freiwillige Sache ist, die er gar nicht machen muss.

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#6
 Von 
Cassandra82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kommt das oft vor, dass ein AG sowas ablehnt?

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Das kommt drauf an, welches Interesse der AG an der Vertragserfüllung hat, ob er stur ist (oder nicht) ... und wie der AN seinen Abgang argumentiert und dem AG diesen 'schmackhaft' machen kann.

Statistiken zu Aufhebungsverträgen kenn ich keine (wüsste auch jetzt nicht, was die dir bringen sollten).

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