Kündigungsfrist Gesetz oder Vertrag

6. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.09.2018 17:05:21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Gesetz oder Vertrag

Hallo,

ich arbeite jetzt seit 12 Jahren (inklusive Ausbildung) in ein und demselben Betrieb.
In meinem Arbeitsvertrag (Vor 9 Jahren) ist eine 2-Monatige Kündigungsfrist definiert.
Gesetzlich wäre meine Kündigungsfrist aber 3 Monate - Welche gilt hier nun?

Außerdem gilt meine Gesamtzeit im Betrieb (die 12 Jahre mit Ausbildung) oder erst ab dem Arbeitsvertrag?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Bitte schreib doch mal den genauen Wortlaut der Kündugungsklausel hier rein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.09.2018 17:05:21
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Dort steht:

Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits mit einer Frist von 2 Monaten gekündigt werden. Ist der Arbeitnehmer nicht nur zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt (bis längstens 3 Monate) oder beschäftigt der Betrieb regelmässig mehr als 20 Arbeitnehmer ausschliesslich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, kann die Kündigung nur zum 15. Eines kalendermonats oder zum Kalendermonatsende erfolgen. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

Hinsichtlich der Kündigung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen nicht berücksichtigt (Ich bin 30)


Es wäre wirklich lieb wenn mir hier jemand helfen könnte...

Ich weiss nun gar nicht mehr wie viel meine Kündigungsfrist ist

0x Hilfreiche Antwort

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