Kündigungsfrist - Gibt es noch andere Möglichkeiten, weil ich in den Staatsdienst übergehe?

7. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
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Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist - Gibt es noch andere Möglichkeiten, weil ich in den Staatsdienst übergehe?

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem,
demnächst werde ich Beamter auf widerruf und bin der Zeit in einem Arbeitsverhältnis.

Mein Chef sagt eine fristgemäße Kündigung ist nicht mehr möglich, weil meine Kündigungsfrist 6 Wochen zum Schluss eines Kalendersvierteljahres beträgt.

Es gibt die Möglichkeit eines Auflösungsvertrages.

Gibt es noch andere Möglichkeiten, weil ich in den Staatsdienst übergehe? Besteht die Möglichkeit dass die Kündigungsfrist entfällt?

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo,

öffentlicher Dienst hat vermutlich besondere Regelungen beim Arbeitsrecht.
Oder kommst Du aus einem "normalen" Arbeitsverhältnis und kommst in den ÖD ?

Wenn ja, ist ein Auflösungsvertrag in Ordnung sofern Du sicher bist (Vertrag) woanders weitgehend lückenlos weiterzuarbeiten.
Ansonsten drohen Sperren beim Arbeitslosengeld.

Es liest sich ja so, als wäre der alte Chef kooperativ.

Wenn im Vertrag die Kündigungsfrist so drin steht, hat das wohl seine Richtigkeit. Allerdings darf die arbeitnehmerseitige Kündigungsfrist nicht länger sein, als die Arbeitgeberseitige.
Ansonsten gibt es nur noch außerordentliche Kündigungen, dafür muss es aber richtig Stress geben.



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#2
 Von 
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Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin beim DRK angestellt und die Tätigkeit fällt meiner Meinung nach in den ÖD.
Gibt es für den ÖD andere Bestimmungen, Chef sagt die DRK-Arbeitsbedingungen sind gültig?

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#3
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Dann gibt's doch bestimmt einen Personalrat, der gerne Fragen beantwortet.

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#4
 Von 
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Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Den haben wir, doch der weiß nicht mal ob es einen gültigen Tarifvertrag gibt.
Wenn es um Geld geht sagt der Chef er gehört keinen Tarifbedingungen an, doch geht es um solche Dinge die für ihn wichtig sind gelten die DRK Arbeitsbedingungen.
Das alles widerspricht sich, deshalb ist meine Überlegung ob Bundesgesetz gilt???

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#5
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

In deinem Arbeitsvertrag sollte stehen auf welchen rechtlichen Grundlagen der basiert.

Wenn da nicht TVöD oder TVL steht, bist du auch nicht im öffentlichen Dienst angestellt.

Nur weil DRK in der Öffentlichkeit gut wahrgenommen wird, ist es noch lange keine Anstellung im öffentlichen Dienst ;)

Wenn sich beide Seiten einig sind, sollte es aber kein Problem seien eine Änderungskündigung aufzusetzen damit du in den Staatsdienst eintreten kannst.

Die Kündigungsfristen sind zur Planungssicherheit für beide Seiten AG und AN aber was soll ein AG mit einem AN der nicht mehr arbeiten kann/ will weil die Motivation weg ist.

Was deine Personalvertretung angeht, wenn die nichtmal weiss unterwelchen Arbeitsverträgen Ihr gerade arbeitet sollte man da auch mal über Neuwahlen nachdenken.

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#6
 Von 
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Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

:grins:

Neuwahlen :grins: , die bräuchten wir wirklich
doch niemand will in den Betriebsrat.

Mein Chef hat gesagt es wird wohl einen Aufhebungsvertrag geben und mir meine anteilig für dieses Jahr zustehenden Urlaubstage vergüten. :devilangel:

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