Kündigungsfrist - Haftbarmachung -Vertragsstrafe

16. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Ajuda
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist - Haftbarmachung -Vertragsstrafe

hallo nochmal,

ich muss leider nochmal einen neuen beitrag schreiben, das ist sehr wichtig. :sweat:

habe heute meinen job gekündigt (innerhalb der probezeit), in meinem vertrag steht:

1) die ersten 6 monate gelten als probezeit, während dieser zeit können die vertragsparteien das verhältnis mit einmonatiger frist zum monatsabschluss kündigen

heisst das jetzt das ich erst zum 31.02 kündigen kann, wegen der 4 wochen? steh voll aufm schlauch! die kündigung ist morgen beim arbeitgeber. was schreib ich denn jetzt am besten in die kündigung: fristgerecht zum 31.02.2008? oh mann :-(


2) ich hatte einige akten angelegt und bin dann krank geworden, während meiner krankheit sind einige sachen schief gegangen, ich wurde natürlich dafür verantwortlich gemacht, jetzt habe ich angst das mir dieses in rechnung gestellt wird oder so.

in meinem vertrag steht:
für den fall der schuldhaften nichtaufnahme oder unberechtigten vorzeitigen beendigung der tätigkeit verpflichtet sich der arbeitnehmer .... eine vertragsstrage in höhe von einem monatsgehalt zu zahlen

die geltendmachung weitergehender ansprüche von .... ist nicht ausgeschlossen.

ich habe heute gekündigt und werden die kündigung heute noch abschicken (schriftlich) und bin krankgeschrieben.

somit müsste doch alles weiterlaufen oder?

bitte helft mir wenn ihr könnt!!!!!!!!!


-- Editiert von ajuda am 16.01.2008 14:17:45

-- Editiert von ajuda am 16.01.2008 14:19:10

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

a) kündigung zum 29. februar ist richtig
b) ++ ...sind einige sachen schief gegangen ... ... ob du dafür verantwortlicht bist oder nicht, scheint ja sehr die frage zu sein (zurechenbarkeit), aber selbst wenn: es müsste erst einmal ein schaden entstanden sein, und du müsstest fast schon grob fahrlässig gehandelt haben, dass man dich zur kasse bitten kann.

... also kein grund zur panik

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#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
heisst das jetzt das ich erst zum 31.02 kündigen kann


Dieses Jahr zum 29.02.

quote:
wegen der 4 wochen?


Welche 4 Wochen?

quote:
was schreib ich denn jetzt am besten in die kündigung


Nichts weiter als dass du zum 29.02.08 fristgerecht kündigst.

Wegen der Fehler mach dir erst mal keine Gedanken. Ob du haftbar gemacht werden kannst, kann man aus der Ferne so nicht beurteilen. Mit Vertragsstrafe hat das ganze nichts zu tun.

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#3
 Von 
Ajuda
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für eure antworten, im moment hab ich echt panik... hab angst das die mich verklagen oder sonstwas.

am telefon meinte meine chefin das ich nur zum monatsende kündigen könnte, im vertrag steht zum monatsende mit 4 wöchiger frist.

kann ich auch schreiben:

ich kündige fristgerecht zum nächstmöglichen zeitpunkt?

ich will einfach raus aus diesem arbeitsverhältnis!!!

bin krank geschrieben weil ich dem psychischen druck wegen mobbing etc nicht mehr stand halten kann, würde auch nicht mehr zur arbeit gehen...

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Was für ne Panik denn? Bis zum 29.02. hast du doch noch locker Zeit. Und wenn da steht 'zum monatsabschluss', dann heißt es das auch (und dann gehts nicht zu nem anderen Datum).

quote:
ich kündige fristgerecht zum nächstmöglichen zeitpunkt?


Weiß nicht, ob das gut ist. Das klingt dann für die vielleicht irgendwie, als wenn du früher da raus willst (ich meine das 'nächstmöglichen' könnte man ja auch wie ein 'so schnell wie möglich' deuten).


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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Wenn man mit 4 Wochen zum Monatsende kündigen kann, dann heißt das, dass man zum letzten tag eines Monats kündigen kann (Letzter Arbeitstag). Im Februar 2008 ist das der 29.02. Die Kündigung mindestens 4 Wochen vorher dem AG vorliegen muss. Die Kündigung muss also spätestens am 01.02.2008 dem AG vorliegen.

Du hast also noch mehr als 2 Wochen Zeit.

Eine Vertragsstrafe ist nicht fällig, da Du ja fristgerecht gekündigt hast.

Ich würde ebenfalls nicht zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, sondern zum 29.02., also das Datum konkret nennen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@hh im Ursprungsposting steht

'während dieser zeit können die vertragsparteien das verhältnis mit einmonatiger frist zum monatsabschluss kündigen'

und später

'im vertrag steht zum monatsende mit 4 wöchiger frist .' . :crazy:

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#7
 Von 
Ajuda
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

guten morgen,

danke für eure postings!

ich habe jetzt geschrieben "zum nächstmöglichen zeitpunkt" weil die chefin am telefon zu mir gesagt hat, ich könnte nur zum monatsende kündigen, das kann man so oder so deuten!

ich will da auch so schnell wie möglich raus von daher wärs mir recht wenn es zum 31.1 wäre, ich werde ja sicherlich post von denen bekommen mit dem genauen ende.

@venotis: ja, einmal steht dort mit 4 wöchiger frist zum monatsende
und dann steht noch, während der probezeit mit einmonatiger frist zum monatsende...

wie auch immer, hauptsache schnell raus.die können das ruhig so verstehen, ist mir lachs. die werden das sicherlich auch schnellstmöglich beenden wollen, weil die mir ja für februar sonst auch noch gehalt zahlen müssen... aber für mich steht ein abschluss mit diesem thema einfach im vordergrund

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ajuda
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

HILFE!!!

habe ja gestern telefonisch gekündigt und meine chefin sagte ich könnte nur zum Monatsende kündigen.habe dann geschrieben das ich fristgerecht zum nächstmöglichen zeitpunkt kündige

Ich habe NICHT fristlos gekündigt, ich habe telefonisch bestätigt das das in Ordnung sei.

Heute habe ich Post bekommen und soll meine FRISTLOSE KÜNDIGUNG bestätigen.

Soll ich jetzt zurückschreiben, dass ich, wie telefonisch besprochen zum nächstmöglich zeitpunkt, wie von der chefin gesagt, ende des monats kündige und ihr schreiben nicth bestätigen kann.

OH MANN- ICH VERZWEIFLE NOCH.

Im Prinzip wärs mir egal, aber ich brauch das geld noch :-(((

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Wenn du - wie empfohlen - mit Datumsangabe 29.02. gekündigt hättest, wäre kein weiteres Eingehen auf deren Post jetzt notwendig, weil die Sache klar wäre.

Ich würde auf deren Post jetzt gar nichts antworten und abwarten, wie die das mit 'zum nächstmöglichen zeitpunkt' auslegen (Als Angebot, das Arbeitsverhältnis früher aufzulösen? Als normale fristgerechte Kündigung?) und wie sie wiederum darauf reagieren. <- Dieser Absatz = nur meine unmaßgebliche Laienmeinung.



0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

wie auch immer, hauptsache schnell raus.die können das ruhig so verstehen, ist mir lachs.

Und jetzt kannst Du schnell raus und schreist um Hilfe. Muss ich das verstehen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ajuda
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

ja wir hatten ja am telefon "ende des monats" vereinbart und jetzt sagt sie ich hätte fristlos gekündigt...

raus will ich, aber so wie vereinbart....

ich bin echt manchmal blöd aber einfach total unerfahren auf dem gebiet... ich glaube meine emotionen spielen mir einen streich


trotzdem vielen dank für eure antworten

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