Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe 1983 einen Arbeitsvertrag abgeschlossen.
Der noch auf meinen Mädchennamen läuft, Vollzeit beinhaltet, sowie andere antiquarische Daten. Ebenso auch eine Kündigungfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Von 1988 bis 1990 war ich im Mutterschutz/Eltenzeit. Danach habe ich nur noch Teilzeit (17 Std./ Woche) gearbeitet. Der Vertrag wurde nie geändert.
Nun hab ich das Problem, dass mein Mann mich Hals über Kopf verlassen hat und es sich für mich eine neue Lebenssittuation darstellt.
Bei dieser Kündigungsfrist finde ich jedoch keinen neuen Arbeitsplatz, da viele Arbeitgeber ab sofort suchen.
Hat dieser Vertrag überhaubt noch Gültigkeit oder komm ich auf Grund dieser Lebenssittuation um die Kündigungfrist herum?
Vorab Danke und Gruß Karin
Kündigungsfrist - Hat dieser Vertrag überhaubt noch Gültigkeit?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?

Hallo, wenn du in der Zwischenzeit keinen anderen Vertrag unterschrieben hast, hat der noch Gültigkeit.
Kommt auch drauf an, was im Vertrag wörtlich zur Kündigungsfrist steht.
MfG
Hallo,
danker erstman für die Antwort.
Wörtlich steht da:
Sonstige Vereinbarungen:
Nach Ablauf der Probezeit kann das bestehende Vertragsverhältnis von beiden Vertragsprtnern mit einer Frist von 6 Wochen zu einem jeden Kalendervierteljahr gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
So finde ich nie einen neuen Job!
Gibt es nicht die Möglichkeit auf Grund besonderer Lebenssittuationen auf eine außerordentliche Kündigung?
Ich bin ja nun darauf angewiesen mir einen Vollzeitjob zu suchen, da es ja auch seit dem 01.01.2008 das neue Unterhaltsrecht gibt. Wo jeder Ehepartner für sich selbst Verantwortlich ist.
Irgendwo beißt sich die Katze da immerwieder in den Schwanz.
Gruß Karin
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.. nein, eine a.o. kündigung ist damit nicht zu rechtfertigen. m.e. solltest du a) mit deinem jetzigen AG reden, ob er dir nicht wg deiner neuen situation eine vollzeitstelle anbieten kann und b) - falls nicht - über einen auflösungsvertrag reden, wenn du was an der hand hast.
Hallo,
habe schon versucht, mit meiner Chefin über eine Vollzeitstelle zu reden und das schon seit Jahren, ohne die jetzige Situation. Sie hat nein gesagt und meinte: "Dann mußt du dir eben was Anderes suchen".
Kann mir nicht vorstellen, dass Sie mich aus dem Vertrag vorzeitig entläßt. Ich kann ja auch nicht einfach auf´s Blaue kündigen, in der Hoffnung etwas dann im Juli zu finden.
Dann muß ich wohl damit erstmal leben.
Danke für die Antworten.
Gruß Karin
Der normale AN hat eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Du hast eine Kündigungsfrist von 6 Wochen. Du willst uns doch jetzt nicht erzählen, dass die Jobsuche alleine an den zwei Wochen längerer Kündigungsfrist scheitert. Mir ist schon klar, dass diese Betrachtung nur einmal pro Quartal so gilt.
Ich vermute da schon eher, dass das Problem bei Alter und/oder Qualifikation liegt und ggfls. die Dauer der Kündigungsfrist als Ablehnungsgrund nur vorgeschoben wird.
Du solltest Deine Bewerbung und Deine Qualifikation auch in dieser Hinsicht selbstkritisch betrachten.
Ein Sonderkündigungsrecht gibt es in Deiner Situation jedenfalls nicht.
Ich bin ja nun darauf angewiesen mir einen Vollzeitjob zu suchen, da es ja auch seit dem 01.01.2008 das neue Unterhaltsrecht gibt. Wo jeder Ehepartner für sich selbst Verantwortlich ist.
So krass ist es auch im neuen Unterhaltsrecht nicht geregelt. Dazu bekommst Du im Forum Familienrecht bessere Antworten.
Hallo,
der "normale" AN hat vielleicht ein Kündigungsfrist von 4 Wochen, diese aber zum Monatsende oder zum 15. jeden Monats.
Ich 6 Wochen zum Quartalsende. Alle was jetzt sucht, sucht ab sofort und das ist devinitiv so.
Jedenfalls in meinem Beruf
Ich kann aber in meinem Fall erst zum 30.06.08 kündigen. Sprich erst am 01.07.08 anfangen. Wer also wegen Ausfall, meist Schwangerschaft oder Krankheit eine Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin sucht (übrigens Abschluss mit eins ) braucht sie nun mal sofort. Der Praxisablauf muß ja gewährleistet sein.
So long Karin
Natürlich ist es die Idealvorstellung eines AG, dass er eine freie Stelle sofort besetzen kann.
Wer eine vernünftige Personalauswahl trifft, der richtet seine Entscheidung aber nicht alleine am Einstellungszeitpunkt aus.
Deine Annahme, dass eine Einstellung alleine an der etwas längeren Kündigungsfrist scheitert, kann zwar im Einzelfall richtig sein, stimmt aber pauschal sicher nicht.
Ein Ausfall einer Mitarbeiterin wegen Schwangerschaft kommt z.B. jedenfalls nicht von heute auf morgen.
Hier haben auch schon Leute gefragt, die eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende haben. Da ist es ein echtes Einstellunghindernis. Dennoch ist auch in so einem Fall die Kündigungsfrist einzuhalten.
Was würdest Du denn sagen, wenn Dein jetziger AG kommt mit der Aussage: 'Ich habe ab nächster Woche keine Arbeit mehr für Sie. Unter diesen Umständen muss ich ja wohl die Kündigungsfrist nicht einhalten.'
Du würdest hier sofort die Empfehlung erhalten, Kündigungsschutzklage einzureichen.
Warum sind eigentlich so häufig Fragesteller der Meinung, dass nur der AG an einen Arbeitsvertrag gebunden ist?
Hallo.
habe ein Problem mit meiner Kündigung.
Ich weiß nicht auf welchen Termin ich jetzt Kündigen muss.
Möchte mein Arbeitsverhältnis zum 15.05.08 beendet haben.
Die 4 Wöchige Kündigungsfrist natürlich einhalten.
Meine Frage:
Hiermit Kündige ich fristgerecht zum 15.04.08
Oder muss ich den 15.05.08 eintragen??. Bin ganz durcheinander jeder sagt was anderes.
Danke schonmal im vorraus
Gruss Rosi
Hallo Rosi, man kündigt 'am' Tag, an dem man die Kündigung schreibt, 'zum' Ende des Arbeitsverhältnisses.
Also wenn das Arbeitsverhältnis am 15.05 enden soll, schreibt man '... kündige ich ... zum
15.05.08.'.
Och vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Du hast mich gerettet war echt so durcheinander.
Jetzt kann ich in Ruhe schlafen lach.
Gruss Rosi
-- Editiert von Quendy am 04.04.2008 23:48:08
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