Hallo.
Meine Freundin möchte bald ihr Arbeitsstelle kündigen.
Im Vertrag steht nix darüber.Nur wegen Probezeit.
Nun meine Frage:
Da nix vereinbart ist,kann man am 15ten und zum letzten des Monats kündigen??
Oder nur zum letzten des Monats
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Kündigungsfrist ? Im Arbeitsvertrag steht nichts dazu.
8. März 2012
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Frage vom 8. März 2012 | 14:55
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsfrist ? Im Arbeitsvertrag steht nichts dazu.
#1
Antwort vom 8. März 2012 | 15:10
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1344x hilfreich)
Als Arbeiterin am 1. zum 15. des Monats,
oder am 15. zum letzten des Monats.
Als Angestellte je nach Tarifvertrag am 1. zum letzten des
Monats, oder 6 Wochen zum Quatal.
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#2
Antwort vom 8. März 2012 | 20:47
Von
Status: Schüler (168 Beiträge, 63x hilfreich)
Erstmal abklären, ob es einen gütligen Tarifvertrag gibt. Aus dem TV kann man die Kündigungsfristen erkennen. Wenn es keine TV gibt, dann gelten die gesetzlichen Fristen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
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