Ist eine Kündigungsfristklausel (von 3 Monaten jederzeit) in einem Arbeitsvertrag wirksam (oder sittenwidrig)wenn der Arbeitnehmer 20 Jahre beschäftigt war, oder gehen die gesetzliche Fristen vor?
Wo stehts?
Vielen Dank
Kündigungsfrist - Ist eine Klausel (von 3 Monaten jederzeit) in einem Arbeitsvertrag wirksam?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn keine Ausnahmeregelungen wie etwa Bezug auf einen geltenten Tarifvertrag lt. Arbeitsvertrag oder keine einzelvertragliche 1-Monats-Regelung für Kleinbetriebe vorhanden ist, dann gelten die allgemeinen gesetzlichen Kündigungsfristen für den Arbeitgeber.
Offiziell auch für den Arbeitnehmer, aber aufgrund neuerer Rechtsprechung haut ein guter Anwalt die Leute auch früher raus, qwnn der Nachfolger-AG die Person unbedingt früher sehen will.
Sollte eine Kündigung erfolgen sollte innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden, denn bei zu kurzen Kündigungsfristen sperrt die Agentur für Arbeit sehr gerne schon mal für die Zeit das Arbeitslosengeld.
Nach so langer Betiebszugehörigkeit würde ich anwaltliche Hilfe nehmen, wenn es nicht gerade ein Kleinbetrieb ist. Der könnte dann je nach Umständen, ist sehr verschieden, noch eine nette Abfindung rausholen.
-- Editiert von Maestro1000 am 24.07.2008 12:06:29
Die Vereinbarung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ist nicht sittenwidrig. Mindestens gilt aber die gesetzliche Kündigungsfrist.
Bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren und einem Alter von über 45 Jahren gilt also eine Kündigungsfrist von 7 Monaten zum Monatsende für eine AG-seitige Kündigung, allerdings nur, wenn der Betrieb mehr als 20 MA hat.
Wenn der Betrieb bis zu 20 Mitarbeiter hat, dann gilt die vertragliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Das Ganze ist in § 622 BGB
geregelt.
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Danke für die Antworten.
Ich habe den 6522 mal gelesen.
Nach dem Wortlaut bezieht sich die 20 Arbeitnehmergrenze auf 622 Abs. 1. Die Regelung mit den 20 Berufsjahren steht jedoch in Abs. 2.
Sehe ich das falsch oder ist die 20 Arbeitnehmerregelung durch die Rechtssprechung auch auf Absatz 2 anwendbar?
Und jetzt?
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