Kündigungsfrist - Ist eine Klausel (von 3 Monaten jederzeit) in einem Arbeitsvertrag wirksam?

24. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)
Kündigungsfrist - Ist eine Klausel (von 3 Monaten jederzeit) in einem Arbeitsvertrag wirksam?

Ist eine Kündigungsfristklausel (von 3 Monaten jederzeit) in einem Arbeitsvertrag wirksam (oder sittenwidrig)wenn der Arbeitnehmer 20 Jahre beschäftigt war, oder gehen die gesetzliche Fristen vor?

Wo stehts?

Vielen Dank

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Wenn keine Ausnahmeregelungen wie etwa Bezug auf einen geltenten Tarifvertrag lt. Arbeitsvertrag oder keine einzelvertragliche 1-Monats-Regelung für Kleinbetriebe vorhanden ist, dann gelten die allgemeinen gesetzlichen Kündigungsfristen für den Arbeitgeber.

Offiziell auch für den Arbeitnehmer, aber aufgrund neuerer Rechtsprechung haut ein guter Anwalt die Leute auch früher raus, qwnn der Nachfolger-AG die Person unbedingt früher sehen will.

Sollte eine Kündigung erfolgen sollte innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden, denn bei zu kurzen Kündigungsfristen sperrt die Agentur für Arbeit sehr gerne schon mal für die Zeit das Arbeitslosengeld.

Nach so langer Betiebszugehörigkeit würde ich anwaltliche Hilfe nehmen, wenn es nicht gerade ein Kleinbetrieb ist. Der könnte dann je nach Umständen, ist sehr verschieden, noch eine nette Abfindung rausholen.

-- Editiert von Maestro1000 am 24.07.2008 12:06:29

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Die Vereinbarung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten ist nicht sittenwidrig. Mindestens gilt aber die gesetzliche Kündigungsfrist.

Bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren und einem Alter von über 45 Jahren gilt also eine Kündigungsfrist von 7 Monaten zum Monatsende für eine AG-seitige Kündigung, allerdings nur, wenn der Betrieb mehr als 20 MA hat.

Wenn der Betrieb bis zu 20 Mitarbeiter hat, dann gilt die vertragliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Das Ganze ist in § 622 BGB geregelt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Ich habe den 6522 mal gelesen.

Nach dem Wortlaut bezieht sich die 20 Arbeitnehmergrenze auf 622 Abs. 1. Die Regelung mit den 20 Berufsjahren steht jedoch in Abs. 2.

Sehe ich das falsch oder ist die 20 Arbeitnehmerregelung durch die Rechtssprechung auch auf Absatz 2 anwendbar?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen