Hallo zusammen,
brauche mal Eure Meinung.
Zu meinem Fall:
Habe vor zwei Jahren mein Studium beendet. Leider nichts in dem Bereich gefunden und habe daher eine Stelle als Aulslieferungsfahrer/Monteur (Weißware und Möbel) angenommen, um dem Staat nicht auf der Tasche zu liegen.
Anfangs hatte ich einen befristeten Vertrag, wonach ich 60 Euro Netto pro Tag verdiene. Das Brutto errechnet sich dann aus meinem Nettolohn. Also umgekehrter Wer als normal.
Dieser Vertrag ist ausgelaufen und nie verlängert worden. Das war vor ca. 1,5 Jahren. Bin allerdings immer noch in der Firma (Kleiner Sub mit ca. 7 Fahrzeuge) beschäftigt.
Nun zu meinem Gehalt. Ich verdiene nur an den Tagen was, an welchen ich arbeite (in der Regel 4 Tage die Woche), bekomme keinen bezahlten Urlaub
oder Krankheitsgeld.
Wenn nichts zu tun ist, bleibe ich zu Hause und verdiene nichts. Das gleiche, wenn ich krank bin oder mal ne Woche frei machen möchte.
Nun meine Frage: Da ich nun durch intensives Bemühen und Beziehungen die Aussicht auf eine Stelle im öffentlichen Dienst für das Land Hessen in Aussicht habe, möchte ich meinem potentiellen neuen Dienstherrn so schnell es geht zur Verfügung stehen.
Muss ich irgendwelche Kündigungsfristen einhalten?
In meinem aktuellen Arbeitsverhältnis kann ich zum Beispiel sagen, dass ich die nächsten drei Wochen nicht arbeiten kann und es wird so angenommen. Ebenso kann mir mein Arbeitgeber sagen, dass die nächsten vier Wochen keine Aufträge vorliegen und ich in dieser Zeit kein Einkommen habe.
Ich danke Euch allen schon zu Euren privaten Meinungen.
Gruß
heddi
-----------------
""
Kündigungsfrist - Kein Vertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Die gesetzliche Kündigungsfrist müssen Sie einhalten.
Alternativ könnten Sie auch einen Aufhebungsvertrag vereinbaren.
Das fände ich strategisch aber nicht so günstig, da Sie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsentgelt und Lohnzahlung für die vergangenen 1,5 Jahre noch einklagen können, und auch noch Zeit haben, sich das zu überlegen....wenn Sie nicht in einem Aufhebungsvertrag den Passus unterschreiben, dass keine gegenseitigen Ansprüche mehr bestehen.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo heddi,
zuerst gestatte mir ein paar persönliche Bemerkungen:
Ich wundere mich jedes mal wenn ich so etwas lese, dass sich intelligente Menschen auf derartige Touren einlassen scheint mir unbegreiflich. Dir werden seit du dort arbeitest diverse im Gesetz festgelegte Rechte vorenthalten. Gesetzlicher Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und an gesetzl. Feiertagen etc. Solchen AG gehört eigentlich das Handwerk gelegt, das ist übelste Ausbeutung im Stil des 19. Jahrhunderts. Auch wenn es nur ein kleines Unternehmen ist, so hat es sich doch an Gesetze zu halten.
Du solltest diese Dinge sofort einfordern, dann hat sich dein Arbeitsverhältnis wahrscheinlich schneller erledigt als du pieps sagen kannst. Ansonsten schließe ich mich meinen Vorrednern an.
Gruß
Andreas
-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
28 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten