Kündigungsfrist Kfz Gewerbe Berlin

3. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
DerHannes85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Kfz Gewerbe Berlin

Hallo,

ich bin seit 11 Monaten bei meinem AG als Führungskraft angestellt.

Meine Kündigungsfrist entspricht den tariflichen Regelungen des Tarifgebietes KfZ-Gewerbe Berlin.

Leider finde ich im Netz keine eindeutige Antwort, was dann genau meine Kündigungsfrist ist, wenn ich als Arbeitnehmer kündigen möchte.

Wäre super, wenn man mir hier weiterhelfen kann.

Danke.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37707 Beiträge, 6300x hilfreich)

Zitat (von DerHannes85):
Leider finde ich im Netz keine eindeutige Antwort,
Ich finde das:
https://www.arbeitsrecht-berlin.de/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsrecht/massgebliche-kuendigungsfrist/kuendigungsfrist-mtv-metall-und-elektroindustrie-berlin-brandenburg-tg-i-und-ii/

dort:
Für gewöhnlich ist der Arbeitsvertrag maßgeblich. Ist in diesem keine Kündigungsfrist genannt, gilt das Gesetz.
Relevant in einem solchen Fall wäre § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).


https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von DerHannes85):
Leider finde ich im Netz keine eindeutige Antwort, was dann genau meine Kündigungsfrist ist, wenn ich als Arbeitnehmer kündigen möchte.

Da hat es sich als überaus zweckmäßig erwiesen, statt im Internet mal in den eigenen, uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / etc. zu lesen, denn da pflegen aufklärende Details drin zu stehen.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 225x hilfreich)

Ich konnte es jetzt auf die Schnelle auch nicht finden. Aber wie lang soll die Frist schon sein… nach BGB sind es bei ihrer kurzen Betriebszugehörigkeit nur 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats. Es sollte mich überraschen, wenn im TV eine längere Frist vereinbart wäre.
Es gibt für das Land Berlin ein Online Tarifregister, wo man u.a. eine Anfrage stellen kann, wie lang die Kündigungsfrist ist.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1201 Beiträge, 204x hilfreich)

konnt das finden

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/manteltarifvertrag-fuer-die-arbeiter-und-angestellten-im-kfz-gewerbe-berlin_idesk_PI42323_HI772403.html

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