Hallo Zusammen, ich arbeite in einem Handelsbetrieb mit einer errechneten Betriebsgröße von 11,75 Mitarbeitern. 3/4 der Belegschaft ist bereits seit 15 und mehr Jahren dort beschäftigt. Ich selber bin dort seit über 25 Jahren und es stehen aufgrund der schlechten Auftragslage betriebsbedingte Kündigungen bei uns im Büro an (die hat unser Chef uns schon „angedroht", als wir auf die Stundenreduzierung um 25% für 8 Monate nicht eingegangen sind). Wir haben alle keine Arbeitsverträge. Normalerweise beträgt meine Kündigungsfrist ja lt. §622 BGB 7Monate. Dachte ich zumindest, da wir mit über 10 Mitarbeitern ja kein Kleinbetrieb im Sinne von §23 KschG sind. Allerdings verstehe ich dann Absatz 5) 2. des §622 BGB nicht ganz:
5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,
1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.
Wir sind ja unter 20 Arbeitnehmer im Betrieb. Beträgt demnach meine Kündigungsfrist doch jur 4 Wochen? Ich hoffe, hier kann mir vielleicht jemand weiterhelfen. Ich habe leider keinen Arbeits-Rechtsschutz und glaube, dass das auch alles nicht rechtens ist, was mein Chef da plant. Vielen Dank Euch. Viele Grüße, Laura
Kündigungsfrist Kleinbetrieb
17. Februar 2023
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Frage vom 17. Februar 2023 | 01:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Kleinbetrieb
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 17. Februar 2023 | 08:22
Von
Status: Weiser (17427 Beiträge, 6485x hilfreich)
Deine Anfrage geht von einem Irrtum aus, das hat @floryan ja schon klargestellt.
Auch deine Überschrift führt in die Irre: 'Kleinbetrieb' hat keine Auswirkung auf die Kündigungsfrist, wenn 'Kleinbetrieb' gegeben ist, kommt es bei der Auswahl der zu Kündigenden bloß nicht zu einer Sozialauswahl und die K muss nicht begründet werden. Mit einer errechneten Betriebsgröße von 11,75 MA ist es auch kein Kleinbetrieb mehr, deine Berechnung als Fakt genommen.
Bei dir also 7 Mon K-Frist, wenn der Chef kündigt und für dich 4 Wochen zu Monatsmitte oder -ultimo.
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