Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu der Berechnung des Kündigungszeitpunkts eines Arbeitsverhältnisses. Folgender Passus liegt vor:
Die Kündigungsfrist beträgt nach einer Beschäftigungszeit von mindestens 5 Jahren 3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Versteh ich das richtig, dass wenn der Arbeitnehmer am 07.07.2021 die schriftliche Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber ausspricht, der Arbeitnehmer am 31.12.2021 seinen letzten Arbeitstag hat und zum 01.01.2022 eine neue Arbeitsstelle antreten kann?
Danke schön.
Marius
Kündigungsfrist - Kündigungszeitpunkt berechnen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



So isses.
Könnte ein Kündigungsschreiben so korrekt formuliert sein:
Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier mit möchte mein bestehendes Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen (hilfsweise zum nächstmöglichen Termin).
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/// hiermit möchte mein bestehendes Arbeitsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen
Mein Vorschlag:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kündige meinen Arbeitsvertrag vom ____ zum 31. Dezember 2021.
'möchte' ist unbestimmt und weicht das Ganze auf; 'ich kündige' - genau das.
'nächstmöglich' - besser den konkreten Tag benennen
Den Text kann man noch erweitern, wenn erwünscht um
- vorsorgliche Beantragung des Resturlaubs
- Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
ZitatKönnte ein Kündigungsschreiben so korrekt formuliert sein: :
Nein.
Zitathier mit möchte :
Man ist noch unentschieden?
Falls nicht: "hiermit kündige ich"
Zitatzum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen (hilfsweise zum nächstmöglichen Termin). :
Das ist eine überaus sinnlose Formulierung...
ZitatDie Kündigungsfrist beträgt nach einer Beschäftigungszeit von mindestens 5 Jahren 3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres. :
Nur wenn diese Regelung nicht zu LÄNGEREN Fristen führt als bei Arbeitgeber-Kündigungen, ist sie wirksam.
Gilt obige Regelung auch für Arbeitgeber-Kündigungen? Ab 15 Jahren Beschäftigungszeit wären mit dieser Regelung aber KÜRZERE Fristen für an beliebigen Tagen ausgesprochene Arbeitgeber-Kündigungen vereinbart, als sie das Gesetz vorsieht, was UNZULÄSSIG ist.
Ab 8 Jahren Beschäftigungszeit wäre an bestimmten Tagen eine Kündigung mit KÜRZERER Frist möglich als sie das Gesetz vorsieht.
Zitatwenn der Arbeitnehmer am 07.07.2021 die schriftliche Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber ausspricht, :
Nach 6 Jahren Beschäftigungszeit:
gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber-Kündigungen am 7.7.: Arbeitsverhältnis endet am 30.9.2021
vertragliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer-Kündigung am 7.7.: Ende am 31.12.2021
Wenn es keine vertragliche Regelung für Arbeitgeber-Kündigungen gibt, welche dazu führt, dass die Arbeitnehmerkündigungsfrist kürzer oder gleich der Arbeitgeber-Kündigungsfrist bleibt, ist die gesamte Regelung unwirksam.
RK
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