Kündigungsfrist Manteltarifvertrag oder gesetzlich?

16. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
ubootverleih
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Manteltarifvertrag oder gesetzlich?

Hallo zusammen,

ich arbeite seit 2004 in einer IG Metall Frima und würde gerne wissen, wie meine Kündigungsfrist ist, wenn ich kündigen möchte.

in meinem Arbeitsvertrag steht dazu folgendes:
- Die Kündigungsfristen beurteilen sich nach den für die Gesellschaft geltenten Tarifverträgen in der jeweils gültigen Fassung sowie den gesetzlichen Bestimmungen
- Jede gesetzliche oder tarifliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten von Herrn xyz gilt auch zugunsten der Gesellschaft.

Im Manteltarifvertrag steht folgendes dazu:

(I) Die beiderseitige Kündigungsfrist beträgt
- während der ersten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses 2 Wochen zum 15. oder Schluss
eines Kalendermonats,
danach
- 4 Wochen zum 15. oder Schluss eines Kalendermonats,
- ab dem 2. Jahr der Betriebs- oder Unternehmenszugehörigkeit 1 Monat zum Schluss
eines Kalendermonats.
Die schriftliche Vereinbarung einer längeren beiderseitigen Kündigungsfrist ist zulässig.
(II) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das
Arbeitsverhältnis im Betrieb oder Unternehmen
5 Jahre bestanden hat, 2 Monate,
8 Jahre bestanden hat, 3 Monate,
10 Jahre bestanden hat, 4 Monate,
12 Jahre bestanden hat, 5 Monate,
15 Jahre bestanden hat, 6 Monate,
20 Jahre bestanden hat, 7 Monate,
jeweils zum Schluss eines Kalendermonats.
Die schriftliche Vereinbarung einer längeren beiderseitigen Kündigungsfrist ist zulässig.

Was gilt denn un für mich, wenn ich kündigen muss? Könnt ihr mir bitte weiter helfen? Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17329 Beiträge, 6460x hilfreich)

Zitat (von ubootverleih):
- Jede gesetzliche oder tarifliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten von Herrn xyz gilt auch zugunsten der Gesellschaft.

Das ist der hier entscheidende Passus Wenn der AG also eine K-Frist von 6 Monaten hat, gilt die auch für dich.

Die Formulierung 'Verlängerung ... zugunsten' galt und gilt weithin noch als "günstiger" für den AN, allerdings taucht seit geraumer Zeit schon immer wieder auf, dass das auch ein Hemmschuh sein kann, wenn nämlich die gesetzliche K-Frist bei Wechselabsicht passender erscheinen möchte.

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