Kündigungsfrist Probezeit / Bewerbungsgespräche

3. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
Beta123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsfrist Probezeit / Bewerbungsgespräche

Hallo zusammen,

ich war vorher selbständig und bin wegen Geschäftsaufgabe direkt in SGBII gelandet.

Bin bei meinen Bewerbungen recht erfolgreich und bekomme gute Gesprächsangebote. Bin schon fast in der Situation es mir aussuchen zu können, wo ich arbeiten möchte. Allerdings dauert die Entscheidungsphase bei den großen Arbeitgebern ewig. Ich rechne aber damit, in ca. 2 Monaten wieder angestellt zu sein.

Der Witz: Meine unfreundliche Berufsberaterin versuchte von Anfang an mich bei dubiosen Zeitarbeitern und 1€-Jobbern unterzubringen - ohne Rücksicht auf die Stellen, mit denen ich in Kontakt stehe. Ich müsse nehmen, was kommt. Weil sie gar nicht auf mein Profil oder meine Bewerbungsbemühungen eingeht, hab ich schon den Verdacht, dass sie bei erfolgreicher Vermittlung einen Bonus erhält ...

Zum Glück passt mein "gebildetes" Profil oft gar nicht und ich wurde als überqualifiziert abgelehnt - auch weil ich sofort wechseln würde, sobald ich einen neuen AG hätte. Jetzt allerdings greift ein äußerst unattraktiver AG zu und bietet mir eine Stelle als Gebäudereinigerin. Der "Lohn" reicht nicht mal ansatzweise zum Leben und ich bekomm für die Kinder vermutlich einen Zuschuss.

Das heißt, ich werde vermutlich ein paar Wochen putzen gehen und sobald sich etwas ergibt, wieder in mein altes Metier wechseln. Wie aber ist das in der Zwischenzeit mit meinen Bewerbungsgesprächen? Ich kann während normaler Geschäftszeit kein Gespräch ansetzen. Ich will auch nicht sagen, dass und wo ich bereits zur Arbeit gezwungen werde, weil es schlicht zu unpassend ist. Ich will mit freiem Willen und ungebunden in die neue Anstellung gehen.

Muss ich meine Arbeit als Putzfrau angeben? Kann ich zum Ende des Monats kündigen und zum nächsten 1. anfangen oder muss ich da nochmal 4 weitere Wochen warten?

Habt Ihr Tipps, wie ich das bei Bewerbungsgesprächen machen soll?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ist die Tätigkeit befristet oder unbefristet?
Bei einer befristeten Tätigkeit dürfte, wenn der Tarifvertrag es nicht ausschließt, ein Anspruch auf Freistellung nach §616 BGB bestehen. Bei einer unbefristeten Anstellung nicht.

Sie dürfen die Arbeit aus Putzkraft verschweigen, egal wem gegenüber.

Die Kündigungsfrist müßte im Arbeitsvertrag stehen.

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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

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#2
 Von 
guest-12307.03.2010 23:24:38
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 32x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Bist Du denn nicht in der akademischen Vermittlung der ARGE?

Frage Deine unfreundliche Betreuerin nach ihrem Vorgesetzten und sprich mit diesem.
Nimm Deine Bewerbungsunterlagen, Gesprächszettel und Akten mit.
Die ARGE-Mitarbeiter sind z.T. eben auch nur angelernt und stehen, wie Du schon vermutest, unter Erfolgsdruck.
Zwar gibt es keine Boni, aber Mecker, wenn die Vermittlungszahlen nicht erreicht werden.

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"Lukas 7,23"

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#4
 Von 
Beta123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

danke für die unterstützenden Antworten.

Es handelt sich bei mir um eine unbefristete Tätigkeit. Freistellen wird da also nicht gehen. Urlaub bekomme ich erst nach 6 Monaten. Probezeit ist ebenfalls so lang. Da frag ich mich ehrlich gesagt, wieso es eine Probezeit gibt.

Vielleicht gehe ich den Weg des Vorgesetzten. Bin eigentlich nicht so konfrontationsfreudig. Auch würde mich interessieren, was in meinen Akten dort steht.

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#5
 Von 
Beta123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Akademische Unterstützung? Ich habe zwar Mediendesign studiert, aber auf das wird hier keine Rücksicht genommen.

Wie ist denn die übliche Kündigungsfrist in der Probezeit bei unbefristeten Verträgen?

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#6
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

>Wie ist denn die übliche Kündigungsfrist in der Probezeit bei unbefristeten >Verträgen?
Probezeit inkl KF müssen im Arbeits- oder Tarifvertrag stehen.
Kannst Du aber auch in den Vertrag schreiben lassen.

Im Gebäudereiniger-Bereich sind die Kündigungsfristen zu Anfang üblicherweise sehr kurz.


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