Hallo, folgende Frage ich wollte meine Arbeitsverhältnis das am 1.08.2018 begonnen hat kündigen, nun ist folgende Klausel im Vertrag. es heißt innerhalb der Probezeit gilt eine Frist von 14 Tagen, für beide Parteien zum ende der Probezeit. Diese endet ja zum 31.01.2019, heißt das ab 1.02.2019 sind dies dann 4 Wochen, also reicht es nicht wenn ich am 1.02.19 meine kündigung abgebe das ich am 15.2.19 eine neue Stelle anfangen kann. Sozusagen müsste ich am 16.119 kündigen.
Gruß
Patrick
Kündigungsfrist Probezeit
15. Januar 2019
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Frage vom 15. Januar 2019 | 15:48
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 11x hilfreich)
Kündigungsfrist Probezeit
#1
Antwort vom 15. Januar 2019 | 15:52
Von
Status: Unbeschreiblich (34221 Beiträge, 17721x hilfreich)
Sozusagen müsste ich am 16.119 kündigen. Nö. Es würde völlig genügen, am 31.01. zu kündigen.
#2
Antwort vom 15. Januar 2019 | 15:56
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 11x hilfreich)
Zitat :Sozusagen müsste ich am 16.119 kündigen. Nö. Es würde völlig genügen, am 31.01. zu kündigen.
okay danke, mich hat der satz zum ende der Probezit irritiert so kenne ich den nicht
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Januar 2019 | 15:59
Von
Status: Unbeschreiblich (34221 Beiträge, 17721x hilfreich)
Nun, am 31.01. sind Sie ja noch in der Probezeit. Man muß nur sicherstellen, dass die Kündigung auch am selben Tag ankommt - also z. B. persönlich übergeben.
#4
Antwort vom 15. Januar 2019 | 18:37
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41085x hilfreich)
Zitat :Man muß nur sicherstellen, dass die Kündigung auch am selben Tag ankommt
Und das man dies dann auch beweisen kann.
#5
Antwort vom 15. Januar 2019 | 18:49
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 513x hilfreich)
Ein Einwurf des Kündigungsschreibens um beispielsweise 23:55 Uhr wäre jedoch nicht ausreichend, unabhängig der Frage, ob man den Zugang beweisen kann.
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