Kündigungsfrist-Regelung

12. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
weier19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist-Regelung

Guten Abend,

ich bin als AT-Angestellter in einem mittelständigen Maschinenbauunternehmen in ungekündigter Anstellung tätig. Seit Anfang 2009 wird seitens der Führungsebene ein überdurchschnittlicher Druck und Leistungsvorgaben auf die AN im mittleren Führungsbereich ausgeübt, welches nur über extreme Überstunden sowie Sams- und Sonntagsarbeit geleistet werden kann. Nichts-desto-trotz wird in den halbjährigen "Mitarbeiterfördergesprächen" ausschl. Kritik geäußerst und mit Arbeitsplatzverlust und Lohnreduzierung gedroht (in der Regel am letzten Arbeitstag vor dem Jahresurlaub oder einen Tag vor Weihnachten). Zwischenzeitlich hat es bereits einige Kollegen ins -Burnout- und anschließender therapeutischer Behandlung getrieben.

In der Hoffnung auf "bessere Zeiten", habe ich immer wieder Stichtage zur Einreichung einer ordentlichen Kündigung verstreichen lassen. Mittlerweile und insbesondere nach einem erneuten Mitarbeitergespräch in der letzten Woche mit kaum lösbaren Zielvorgaben, empfinde ich die Situation an der Arbeit als psychisch sehr belastend und muss um meines- und meiner Familiewillen das Arbeitsverhältnis beenden.

Laut Arbeitsvertrag kann ich das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres kündigen. Bedeutet (?) zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres.

Die Frage ist, da ich nicht mehr zum 30.06. kündigen kann, ob ich auch am 15.03. ordentlich zum 31.12. kündigen könnte? Ich verstehe eine Kündigungsfrist als eine Mindestzeitschiene. Kann der AG mir einen Strick drehen wenn ich mit ca. 9 Monaten Vorlauf kündige?

Über ein kurzfristiges Feedback freue ich mich.
mfg


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Sie können natürlich schon 9 Monate vorher kündigen. Es ist richtig, dass es sich hierbei nur um eine Mindestkündigungsfrist handelt.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

... deine frage zielt nur darauf, ob du jetzt schon kündigen kannst. die hat @mitetwaserfahrung beantwortet.

deine ausführungen beinhalten aber noch mehr stoff: druck und drohungen, haltlose, wie ich gleich hinzufügen will.
wenn du schon so weit bist, kündigen zu wollen, solltest du doch auch einen 'gang zurückschalten' können und arbeiten, wie dein vertrag es vorsieht. nix freizeit und wochenenden, sondern 40 h. überzogenen zielvorgaben so benennen und zurückweisen.
gegen drohungen hilft nur sachkenntnis: so einfach ist es nicht mit gehaltskürzungen - verträge gelten.

den stress hast du so oder so - warum willst du deine energie nicht dazu nutzen, dir wieder seelenfrieden zu schaffen. sachkenntnis macht stark.

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-- Editiert am 13.03.2011 17:04

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#3
 Von 
weier19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag zusammen,

erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Heute habe ich gekündigt!!!
Zum 31.12.2011 diese Aussage war richtig.
Das Gespräch fand mit der Geschäftsleitung statt welche auch nach den beweg Gründen fragte.
Laut Aussage des Betriebsrates bin ich der 6. Mann der aus selbigen Grund kündigt.

Nun ist mir nur eins suspekt: ich soll absolutes stillschweigen über die Kündigung halten.
Meine Frage was verspricht sich die GF davon? Ist das Strategie oder erstmal einfach nur wirken lassen und verdauen?

Für eine Antwort mit Sichtweise eurerseits bin ich Dankbar.


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