Kündigungsfrist Resturlaub und Überstunden

5. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kutz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Resturlaub und Überstunden

Hallo zusammen,

kenne mich nicht so richtig aus mit Kündigungsfristen.
Also in Vertrag steht vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Ende des Monatsende.
Dann müßte meine Kündigung zum z.B. 13.09.2019 beim Arbeitgeber sein und ich könnte rein
therotisch zum 15.10.2019 aus dem Unternehmen scheiden. Jetzt habe ich noch Resturlaub von
ca. 15 Tage und ca. 230 Überstunden. Wenn ich jetzt nur die Resturlaubstage nehme könnte ich
doch zum 30.09.2019 gehen oder...????

Vielen Dank im Voraus

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat:
Dann müßte meine Kündigung zum z.B. 13.09.2019 beim Arbeitgeber sein


Bei einer Kündigungsfrist von 4 Wochen müsste die Kündigung dem Arbeitgeber spätestens am 17.09. zugehen.

Zitat:
Jetzt habe ich noch Resturlaub von ca. 15 Tage ... Wenn ich jetzt nur die Resturlaubstage nehme könnte ich doch zum 30.09.2019 gehen oder...????


Was meinst du mit gehen?
Du kannst deinen Resturlaub beantragen, z.B. vom 24.09. bis 15.10. .
Zum 01.10. einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben ginge allerdings nicht. Urlaub ist Urlaub.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kutz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine rasche Antwort.

Also mein Arbeitsverhältnis wurde am 15.10.2019 beendet wenn die Kündigung zum 13.09.2019
beim Arbeitgeber eingeht. Also um meinen Resturlaub in Anspruch zu nehmen könnte ich zum
30.09.2019 bis zum 15.10.2019 meinen Urlaub nehmen. Dann würde ich meinen alten Arbeitnehmer
bis zum 30.09.2019 zur Verfügung stehen dann Urlaub nehmen und zum 01.11.2019 ein neues Arbeits-
verhältnis eingehen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.842 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen