Hallo,
ich möchte zum 01.02.2009 eine neue Arbeitsstelle antreten und frage mich nun, wann ich meine jetzige Stelle kündigen muss.
Ich arbeite seit 3 Jahren und 4 Monaten im öffentlichen Dienst, das heißt die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Kalenderviertaljahr.
Frage:
Wenn ich nun meine Arbeitsstelle zum 31.01.2009 verlassen möchte, muss ich bis zum 15.11.2008 gekündigt haben - ist das so richtig?
Oder ist es gar nicht möglich zum 31.01.2009 das Arbeitsverhältnis zu beenden?
Kündigungsfrist TVÖD
15. Oktober 2008
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Frage vom 15. Oktober 2008 | 12:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist TVÖD
#1
Antwort vom 15. Oktober 2008 | 12:34
Von
Status: Schlichter (7013 Beiträge, 3933x hilfreich)
Die Regelung im TVöD bedeutet, dass du nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres, d.h. zum 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. kündigen kannst. Eine Kündigung zum 31.01. ist nach der Regelung des TVöD nicht möglich.
Wenn du am 31.01.2009 aufhören möchtest, dann musst du mit deinem AG einen Aufhebungsvertrag schließen.
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