Hallo Zusammen.
Ich habe eine Frage zur Kündigungsfrist bei Tarifangestellten.
Würde da auch die Regelung gelten das die gesetzl. Kündigungsfrist oder auch die tarifliche Frist nicht besser sein darf, als die vertraglich vereinbarte?
Danke sehr.
Grüssend
Lene
Kündigungsfrist - Tarif
22. November 2006
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Frage vom 22. November 2006 | 06:38
Von
Status: Beginner (94 Beiträge, 12x hilfreich)
Kündigungsfrist - Tarif
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#1
Antwort vom 22. November 2006 | 16:53
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
quote:
Würde da auch die Regelung gelten das die gesetzl. Kündigungsfrist oder auch die tarifliche Frist nicht besser sein darf, als die vertraglich vereinbarte?
Was meinst du mit 'nicht besser '? Das müsstest du schon mal genauer erklären.
MfG
#2
Antwort vom 24. November 2006 | 18:22
Von
Status: Beginner (94 Beiträge, 12x hilfreich)
Hallo Venotis,
soweit ich weiß, gilt für Tarifangestellten der Tarif und der Vertrag, im Zweifel dann das Gesetz. Wobei, soweit ich weiß z.B. bei Urlaubstage, der AN sich das Günstigste "auspicken" darf.
Jedenfalls bei Tarifangestellte.
Stimmt dies?
Also nehmen wir an, der Tarif schreibt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende vor und der Vertrag 4 Wochen zum Monatsende. Das Gesetz 3 Monate.
(sind jetzt nur fiktiv)
Was hätte dann Gültigkeit?
Danke.
Grüssend
Lene
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#3
Antwort vom 24. November 2006 | 18:51
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
quote:
Also nehmen wir an, der Tarif schreibt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende vor und der Vertrag 4 Wochen zum Monatsende. Das Gesetz 3 Monate.
<font color=red>'(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden.'</font>
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html
Erst mal gilt das Gesetz. Per Arbeitsvertrag kann davon nur abgewichen werden, wenn man z.B. eine längere Kündigungsfrist vereinbart. Ein Tarifvertrag kann/darf sowohl nach oben als auch nach unten abweichen und wenn er gilt für das Arbeitsverhältnis, dann hat man sich an die Regelung im TV zu halten.
Grob gesagt: Längere Kündigungsfristen als im BGB gehen eher als kürzere (nur per TV!)
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