Hallo, kann mir eventuell jemand helfen, wenn es um das Thema Kündigung (durch Arbeitnehmer) geht? In meinem Arbeitsvertrag ist unter dem Punkt Kündigung keine Frist angegeben. Weiter vorne im Vertrag, unter dem Punkt "Position /anwendbare Tarifverträge" steht: "auf das Arbeitsverhältnis finden die im Betrieb geltenden Tarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung". Dies wäre in diesem Falle der TV-V, in dem eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende angegeben ist. Gilt der Tarifvertrag dann auch für die Kündigungsfrist, obwohl er nicht unter dem Punkt Kündigung erwähnt wird? Ich hatte vorher bei derselben Firma einen befristeten Vertrag. Da stand die Sache mit dem Tarifvertrag auch im Vertrag, aber unter dem Punkt Kündigung wurde auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen. Also scheint nicht unbedingt immer der Tarifvertrag zu gelten? Oder müsste, damit die gesetzliche Frist gilt, diese explizit im Vertrag erwähnt werden? Normalerweise gilt ja immer die gesetzliche Frist, wenn im Vertrag nichts steht. Vielen Dank im Voraus!
Kündigungsfrist Tarif oder gesetzlich
3. Januar 2021
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Frage vom 3. Januar 2021 | 14:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Tarif oder gesetzlich
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2021 | 19:24
Von
Status: Unbeschreiblich (32800 Beiträge, 17237x hilfreich)
Gilt der Tarifvertrag dann auch für die Kündigungsfrist, obwohl er nicht unter dem Punkt Kündigung erwähnt wird? Ja.
#2
Antwort vom 3. Januar 2021 | 19:25
Von
Status: Weiser (17332 Beiträge, 6461x hilfreich)
Der TV gilt.
Was in einem früheren, befristeten Vertrag gestanden haben mag, ist eben dies: Schnee von gestern.
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