Hallo zusammen,
ich bin verzweifelt bei der Messzahlberechnung. Ich werde im Juli 40 Jahre alt und arbeite seit September 2013 bei jetzigem Arbeitgeber. Laut Tarifvertrag gelten die folgenden Regelungen:
•Ab Meßzahl 40 und Unternehmenszugehörigkeit von min. 5 Jahren = Kündigungsfrist 2 Monate zum Monatsende.
•Ab Meßzahl 45 und Unternehmenszugehörigkeit von min. 5 Jahren = Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende.
Welche Variante gilt für mich (Stand Ende März 2019)?
39,5 (Alter) + 5,5 (Zugehörigkeit) = 45
39 (Alter) + 5,5 (Zugehörigkeit) = 44,5
39 (Alter) + 5 (Zugehörigkeit) = 44
Vielen lieben Dank!
Kündigungsfrist Tarifvertrag Chemie NRW
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Machen Sie sich das doch nicht so schwer:
Sie sind erst 39 Jahre alt und sollten deshalb mit Stand Ende März hier korrekterweise die Berechnung: Meßzahl 35 anwenden. Und dann beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Monatsende.
Die Messzahlberechnung wurde vor ein oder zwei Jahren abgeschafft. Es gelten nun die gesetzlichen Fristen. Müsste eigentlich auch für NRW gelten.
Bitte schau genau nach, ob du den aktuellen Tarifvertrag vorliegen hast.
Hat der Arbeitgeber gekündigt oder planst du eine Kündigung?
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ihr seid wirklich sehr schnell! vielen Dank für Eure Antwort :-)
Ich denke ernsthaft über einen Jobwechsel nach, muss vorher mich gut informieren. Mein Vertrag wurde seit der Einstellung nicht mehr aktualisiert, darauf auch kein Info über Kündigungsfrist stand. Wo finde ich den aktuellen Tarifvertrag? Auf Webseite von IG BCE finde ich nichts.
Danke.
Was steht denn genau im Vertrag zur Kündigungsfrist?
Ich kann morgen mal nach dem Tarifvertrag schauen und hier posten. Ansonsten muss er im Betrieb ausliegen bzw. beim BR einsehbar sein.
Hallo dummfragerin, wie du wieder zeigst, du Mogelpackung: Danke für die Info mit der Abschaffung. Hatte ich auf die Schnelle nicht gelesen, fand aber, dass diese saublöde Berechnung mit Messzahlen Arbeitnehmer verunsichert und nicht hilft. Deshalb freute ich mich über die Info.
ZitatWas steht denn genau im Vertrag zur Kündigungsfrist? :
Ich kann morgen mal nach dem Tarifvertrag schauen und hier posten. Ansonsten muss er im Betrieb ausliegen bzw. beim BR einsehbar sein.
vielen Dank für deine Hilfsbereitschaft. Solche Dinge fragt man ungern beim BR.
So, vor mir liegt der: "Manteltarifvertrag mit der IG Bergbau, Chemie, Energie" vom 24. Juni 1992 in der Fassung vom 17. Mai 2017
Kündigungsfristen sind geregelt in §11 III. Nr. 2 und Nr. 3:
"'Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten, soweit im Tarifvertrag nichts anderes bestimmt ist, die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die gesetzlichen Kündigungsfristen."
"Die Kündigungsfrist kann durch schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verlängert werden."
-- Editiert von dummfragerin am 27.02.2019 08:56
// Solche Dinge fragt man ungern beim BR.
Hä, wenn nicht beim BR, wo dann? Der BR ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Angemerkt: Bei uns hat sich die Personalabteilung 'mal 'beschwert' gehabt, dass die Leute lieber den BR fragen als das Personalreferat.
Super! Nochmal vielen Dank an alle!
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