Kündigungsfrist Tarifvertrag Einzelhandel Baden-Württemberg???

14. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bi82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Kündigungsfrist Tarifvertrag Einzelhandel Baden-Württemberg???

Hallo,bräuchte dringend Rat.Suche schon seit Stunden im Inet nach den Kündigungsfristen im Einzelhandel laut Tarifvertrag
Ich finde nur nirgens einen Tarifvertrag.In meinem Vertrag steht:Kündigungsfrist laut Tarifvertrag.
Ja und wie ist der im Einzelhandel Baden-Württemberg?
Bitte helft mir.Muß schnell was tun...alles läuft drunter und drüber!!!

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"Bianca"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
geetara
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 25x hilfreich)

Kündigungsfristen
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind im § 622 BGB geregelt. Danach kann das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers/einer Arbeitnehmerin mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonates gekündigt werden.

Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen folgende Jahre bestanden hat:
- 2 Jahre: einen Monat zum Ende eines Kalendermonates
- 5 Jahre: zwei Monate zum Ende eines Kalendermonates
- 8 Jahre: drei Monate zum Ende eines Kalendermonates
- 10 Jahre: vier Monate zum Ende eines Kalendermonates
- 12 Jahre: fünf Monate zum Ende eines Kalendermonates
- 15 Jahre: sechs Monate zum Ende eines Kalendermonates
- 20 Jahre: sieben Monate zum Ende eines Kalendermonates.

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bi82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hm das habe ich heute schonmal irendwo geleen.Aber da steht doch extra drin, "..laut tarifvertrag..".sorry bin recht unbeholfen.Hab die letzten Monate genug erlebt und jetzt gehts weiter...will da heil raus kommen...
ich habe im vorigen Jahr(da hatte ich noch einen befristeten vertrag bis 31.01.05..also bald)angekündigt dass ich am 27.03.05 heirate,Mein Chef sagte o.k. ergibt mir meinen Urlaub auch wenn Ostern ist-ist ja immer so eine sache im handel!!! Tja heute wurde ich zum "Urlaubsplaner" gerufen der meinte ich müsste meine Urlaub verschieben...WAS??? Wie bitte dachte ich...oder ich müsse das mit den anderen Kollegen klären...Habe also meine Erstkraft danach gefragt,Sie wußte auch seit August2004 von der Hochzeit.Sie sagt das muß sie erstmal sehen.. Na Super wo bin ich da nur gelandet...ich darf nicht zu meiner eigenen Hochzeit?Ich muß dazu sagen, ich komme aus Brandenburg und wohne jetzt in Baden-Württemberg...also kein kurzer Weg!Ich kapier das alles nicht...noch dazu kommt...ich habe erst ab 1.Februar meinen festen vertrag...nach langen hin und her und Streß mit dem Chef...ich habe mich bemüht was anderes zu finden...aber es ist nicht einfach!Nun bleib ich erstmal und schaue weiter.Ich weiß dass es nicht einfach ist, aber ich fühle mich da so furchtbar...jetzt erst recht...tolle Kollegen-keiner interessiert sich und der Chef...erst ne Zusage....jetzt ist er im Urlaub und dann mal sehen ,was er sagt...Ich bin so fertig...!!!Ich dachte in großen UNTERNEHMEN LÄUFT DAS BESSER...Pustekuchen...

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"Bianca"

-- Editiert von Bi82 am 14.01.2005 23:38:42

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
geetara
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 25x hilfreich)

kopf hoch wird schon.

aber die kündigungsfristen gelten meine ich auch für tarifverträge.

ich hör mich mal um.

6x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
geetara
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 25x hilfreich)

http://www.google.de/search?q=cache:3eMqQpcYehkJ:www.rechtsrat.ws/tarif/einzelhandelnrw/11.htm+tarifvertrag+und+k%C3%BCndigungsfrist+einzelhandel&hl=de&lr=lang_de


schau mal da drauf.hilft dir das weiter?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bi82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke..hilft mir schon etwas weiter.Schönes Wochenende wünsch ich.

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"Bianca"

0x Hilfreiche Antwort

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