Hallo,
mein Mann ist seit Juni 2015 bei seinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt und im Arbeitsvertrag greift die gesetzliche Kündigungsfrist. Er hat nun am 3. März 2017 seine schriftliche Kündigung persönlich abgegeben und abzeichnen lassen. Der Arbeitgeber meint nun aber, er soll die Kündigung auf den 28. Februar rückdatieren, da seine jetzige Kündigung sonst nicht rechtskräftig wäre. Stimmt das?
Wenn er bereits am 28. Februar gekündigt hätte, dann wäre der letzte Arbeitstag doch der 28. März. Und er beginnt seine neue Tätigkeit erst am 1. April.
Wer kann hier helfen?
Danke und viele Grüße
Kündigungsfrist / Termin
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Mit der persönlichen Übergabe der Kündigung am 3. März hat dein Mann genau die vier Wochen zum Monatsende eingehalten, die nach Paragraph 622 BGB gefordert sind. Eine Rückdatierung erscheint deswegen unnötig. Im übrigen könnte der Chef auch so oder weiteres die Kündigung akzeptieren.
Es kommt auf die Kuendigungsfrist deines Mannes an. Die gesetzliche Kuendigungsfrist fuer den Arbeitnehmer betraegt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Wenn diese Frist fuer deinen Mann gilt, waere der 3. Maerz tatsaechlich (gerade noch) ausreichend fuer eine Kuendigung zum 31. Maerz.
Moeglicherweise wurde aber arbeits- oder tarifvertraglich eine andere Kuendigungsfrist vereinbart. Das koennte hier 1 Monat zum Monatsende sein. In dem Fall haette eine Kuendigung zum 31. Maerz tatsaechlich spaetestens am 28. Februar beim Arbeitgeber zugehen muessen.
Was steht im Arbeits- oder ggf. Tarifvertrag genau zur Kuendigungsfrist?
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Im Arbeitsvertrag steht, dass die gesetzliche Kündigungsfrist gilt! Wäre es denn nachteilig, die Kündigung zurückzudatieren? Oder wäre auch hier der letzte Arbeitstag der 31. März? Vielen Dank.
Die gesetzliche Frist von 4 Wochen zum Monatsende wurde eingehalten. Es ist somit unverstaendlich, warum der Arbeitgeber eine Rueckdatierung moechte.
Natuerlich konnte dein Mann auch schon am 28.2. (oder an jedem beliebigen anderen Tag vor dem 3.3.) zum 31.3. kuendigen.
Ich sehe auf den ersten Blick aber auch nicht, inwiefern eine solche - anscheinend voellig unsinnige - Rueckdatierung schaden koennte. Vielleicht uebersehe ich da aber auch was. Man moege mich ggf. korrigieren.
'Schaden' kann eine Rückdatierung m.E. nicht, wenn der Chef sie dann annimmt.
Ich denke mal, Chef verwechselt 4 Wochen zum Monatsende mit 1 Monat zum Monatsende. Daher die Forderung nach dem 28.02.
Allerdings könnte man, anstatt hier zu spekulieren, Chef einfach fragen warum er die Kündigung für nicht fristgerecht hält, und es zeitnah direkt mit ihm klären. Am besten wäre das gewesen als er seine Zweifel erstmalig äußerte... das passende Fragewort in diesem Kontext wäre das "warum?"
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