Guten Abend zusammen,
bzgl. der Kündigung des Arbeitsvertrags bei einer Kindertagesstätte wurde im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 1 Monat jeweils zum Ende eines Kalendermonats definiert.
Der Arbeitnehmer bekommt nun am 05.02.2016 ein Angebot eines anderen Arbeitgebers mit Beginn 15.03.2016.
Frage: kann der Arbeitnehmer durch heutiges Kündigen bei seinem alten Arbeitgeber zum 15.03.2016 den Job beim neuen Arbeitgeber beginnen?
Die Frage kommt deshalb auf, da der alte Arbeitnehmer auf die vertraglich definierte Frist beharrt und einen Wechsel erst ab dem 01.04.2016 zulässt. Inwiefern diese rechtsgültig ist, kann ich nicht beurteilen - vielleicht ja jemand aus diesem Forum!
Ein Aufhebungsvertrag kommt aus AG-Sicht nicht infrage.
Vielen Dank im Voraus!
Avocado
Kündigungsfrist: Umgehen / Aufheben
5. Februar 2016
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Frage vom 5. Februar 2016 | 19:54
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist: Umgehen / Aufheben
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#1
Antwort vom 6. Februar 2016 | 02:01
Von
Status: Unbeschreiblich (47630 Beiträge, 16834x hilfreich)
Zitat:Frage: kann der Arbeitnehmer durch heutiges Kündigen bei seinem alten Arbeitgeber zum 15.03.2016 den Job beim neuen Arbeitgeber beginnen?
Nein, der AN kann frühestens zum 31.03. kündigen und den neuen Job erst zum 01.04. antreten.
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