Kündigungsfrist / Urlaubsanspruch / Überstunden

1. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb521372-49
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist / Urlaubsanspruch / Überstunden

Guten Morgen zusammen,

vielleicht kann mir hier eine erste Einschätzung gegeben werden, gerne mit Kontaktdaten des Anwalts bzw der Anwältin für eine eventuelle rechtliche Vertretung.

Ich arbeite seit Anfang 2013 in einer stationären sozialen Einrichtung. Wir unterliegen keinem Tarifvertrag (auch keine Angabe dazu im Arbeitsvertrag) und im Arbeitsvertrag ist keine Angabe zur Kündigungsfrist gemacht.

Gehe ich recht in der Annahme, dass dann - wenn ich als Arbeitnehmer kündigen möchte - §622 BGB (also Kündigungsfrist von 4 Wochen) greift? Unabhängig davon wie lange ich im Betrieb (mehr als 20 Beschäftigte) tätig bin?

Sollte ich kündigen, muss ich in meinem Kündigungsschreiben auch reinschreiben das ich gerne meinen Resturlaub abgegolten haben möchte oder ist dies nicht nötig und dieser Anspruch besteht sowieso?

Letzte Frage zu Überstunden. Die Jahre habe ich über 100 Überstunden aufgebaut, die ich monatlich mit einem Stundenzettel (den wir monatlich im Betrieb abgeben müssen) schriftlich festgehalten ist. Anspruch auf Freizeitausgleich besteht glaube ich zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht, aber wird mir da evtl was für ausgezahlt oder verfällt das einfach?

Über eine erste Einschätzung wäre ich sehr dankbar, bitte auch mit Kontaktdaten, denn ich werde mich wohl auf einen Rechtsstreit mit meinem Arbeitgeber vorbereiten müssen.

Gruß, Udo

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47626 Beiträge, 16833x hilfreich)

Zitat:
Gehe ich recht in der Annahme, dass dann - wenn ich als Arbeitnehmer kündigen möchte - §622 BGB (also Kündigungsfrist von 4 Wochen) greift?


Ja

Zitat:
Sollte ich kündigen, muss ich in meinem Kündigungsschreiben auch reinschreiben das ich gerne meinen Resturlaub abgegolten haben möchte oder ist dies nicht nötig und dieser Anspruch besteht sowieso?


Der Anspruch besteht sowieso dann, wenn man den Urlaub nicht mehr nehemn konnte.

Zitat:
Die Jahre habe ich über 100 Überstunden aufgebaut, die ich monatlich mit einem Stundenzettel (den wir monatlich im Betrieb abgeben müssen) schriftlich festgehalten ist. Anspruch auf Freizeitausgleich besteht glaube ich zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht, aber wird mir da evtl was für ausgezahlt oder verfällt das einfach?


Die Überstunden müssen am Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden.

Zitat:
Über eine erste Einschätzung wäre ich sehr dankbar, bitte auch mit Kontaktdaten, denn ich werde mich wohl auf einen Rechtsstreit mit meinem Arbeitgeber vorbereiten müssen.


Hier antworten keine Rechtsanwälte.

Wenn man eine erste Einschätzung gerne von einem Rechtsanwalt hätte, dann sollte man hier fragen:
www.frag-einen-anwalt.de

-- Editiert von hh am 01.08.2019 09:16

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