Kündigungsfrist-Verlängerung

14. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
pega
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist-Verlängerung

Hallo!

Nach fast 20 Jahren Betriebszugehörigkeit suche ich einen neuen Job, da die Bezahlung einfach nicht mehr für die Familie ausreicht. Jetzt wo Bewerbungsgepräche ins Haus standen, habe ich mir den alten Arbeitsvertrag mal genauer angesehen. Bisher hatte ich mich immer auf die geseztlichen Kündigungsfristen verlassen, zudem auch im Vertrag zunächst von der Frist von einem Monat zum Monatsende geprochen wird.

Leider habe ich jetzt aber den Passus entdeckt:
"... verlängert sich die gesetzliche Frist zugunsten des Angestellten, trifft sie auch zugungten des Arbeitgebers zu. Eine vertragliche Neuordnung erfolgt binnen Jahresfristen seit der Anstellung."

Nach meiner Recherche bedeutet dies, dass ich tatsächlich 6 Monate Kündigungsfrist einhalten muss. Aber mal im Ernst: Das bedeutet konkret, dass ich mich gar nicht erst woanders bewerben brauche. Die viel zu seltenen Stellenangebote sind nie und nimmer so langfristig zu besetzen. Auch wenn ich verstehe, dass sich Arbeitgeber schützen wollen, so ist dies für mich dramatisch.
Ich kann doch nicht auf gut Glück kündigen, in der Hoffnung, dass dann in 6 Monaten ein Job für mich bereit steht.

Gibt es vielleicht Härtefälle-Regelungen oder muss ich tatsächlich zu meinm Geschäftsführer gehen und "betteln", was ja auch ein großes Risiko birgt, da ich ja noch keinen neuen Job sicher habe.

Wer hat einen guten Rat???

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Das ist in der Tat ein Problem. Härtefallregelungen sind mir nicht bekannt.

Wie man da taktisch am besten vorgeht, hängt sicherlich nicht zuletzt von der eigenen Stellung im jetzigen Betrieb ab.

Es gilt zwar der Grundsatz Verträge sind einzuhalten , aber wenn es ganz hart kommt, dann kann man als AN mit gewissem Risiko den Job auch ohne Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist kündigen. Da der AG die Weiterbeschäftigung nicht erwzingen kann, bliebe nur eine Schadenersatzklage. Die ist in der Praxis schwer durchzusetzen, da der AG den konkreten Schaden beziffern und nachweisen müsste. Ärgern kann er den AN dann mit einem schlechten Arbeitszeugnis.

quote:
Das bedeutet konkret, dass ich mich gar nicht erst woanders bewerben brauche.


Ich würde mich erstmal bewerben und schauen, ob überhaupt Bedarf an meiner Arbeitskraft zu besseren Konditionen besteht.

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