Hallo alle zusammen,
hab ne kurze Frage bezüglich der kündigungsfristen:
Mein Mann möchte bei seinem derzeitigen Arbeitgeber kündigen (Zeitarbeit), da er einen neuen Job hat.
Nun hab ich mal den Arbeitsvertrag durchstöbert und kann nichts über die Kündigungsfristen finden, lediglich folgenden Satz:"Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Bestimmungen."
Die Probezeit ist seit drei Jahren vorbei, was heißt das denn nun? Vier Wochen oder acht Wochen oder zwölf Wochen....? Ich hab keinen Plan, vielleicht könnt ihr mir ja auf die Sprünge helfen.
Danke schonmal für die hoffentlich hilfreichen Antworten.
Gruß
lesa23
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Kündigungsfrist? - Vier Wochen oder acht Wochen oder zwölf Wochen....?
25.4.2010
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Frage vom 25.4.2010 | 14:34
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 13x hilfreich)
Kündigungsfrist? - Vier Wochen oder acht Wochen oder zwölf Wochen....?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 25.4.2010 | 14:59
Von
Status: Lehrling (1838 Beiträge, 484x hilfreich)
Wenn vertraglich nichts anderes festgelegt ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach BGB § 622
.
Im für die Kündigung des AN maßgebliche Absatz 1 steht:
quote:<hr size=1 noshade>Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. <hr size=1 noshade>
Also wenn Ihr Mann noch bis zum 30.4. kündigt, kann er am 1.6. mit der neuen Arbeit beginnen. Manchmal kann man sich mit dem alten AG auch gütig einigen und einen früheren Zeitpunkt vereinbaren.
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-- Editiert am 25.04.2010 15:03
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