In einem Arbeitsvertrag steht, daß die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten.
Die sind ja 4 Wochen zum 15. oder 31. eines jeden Monats, wenn jemand unter 2 Jahren in einem Unternehmen beschäftigt ist.
Gilt das also für jemanden, der 52 Jahre alt- und 8 Monate beschäftigt ist ?
Anders gefragt: wie wird man den wieder los ?
P.
Kündigungsfrist? Wie wird man den wieder los?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
der arbeitgeber hat 1 Monat zu Monateende kündigungsfrist. laut gesetz.......
nur der arbeitnehmer darf 4 wochen zum monatsende oder zum 15ten kündigen.
das gilt auch für einen 52-jährigen, der 8 monate im unternehmen ist.
es sei den, der 52-jährige ist noch in der probezeit, da diese evtl. verlängert wurde.
grüße
Achso... hatte ich anders verstanden... Danke !
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Du hattest das schon richtig verstanden. Die Antwort von Úedipus ist leider falsch. Die Probezeit kann auch nicht auf mehr als 6 Monate verlängert werden.
Es gilt keine Altersbeschränkung, d.h. diese Kündigungsfrist gilt auch für einen 52-jährigen, wenn er weniger als 2 Jahre Betriebszugehörigkeit hat. Die Kündigungsfrist für den Mitarbeiter beträgt aso 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Zu beachten ist jedoch das Kündigungsschutzgesetz, wenn der Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer hat.
habe ich da was falsch verstanden?
§ 622 BGB
[Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnissen] lautet:
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines
Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines
Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines
Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines
Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines
Kalendermonats,
6. fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines
Kalendermonats,
7. zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines
Kalendermonats.
also unter 2 jahren kündigung zum 15ten oder monatsende?
-- Editiert von Úedipus am 07.04.2005 12:44:34
Ja, der Absatz 2 gilt doch erst für Arbeitsverhältnisse, die länger als 2 Jahre gedauert haben.
Für kürzere Arbeitsverhältnisse gilt auch für den Arbeitgeber die Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1.
Und was ist mit dem Kündigungsschutzgesetz, wenn wir mehr als 10 Mitarbeiter sind ?
Werden wir den jetzt nie mehr los ???
;o)
P.
Bei weniger als 10 Mitarbeitern baucht man keinen Grund für die Kündigung.
Bei mehr als 10 Mitarbeitern muss bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl erfolgen.
Eine verhaltensbedingte Kündigung ist dann natürlich trotzdem möglich.
Eine Frage kann ich mir allerdings nicht verkneifen:
Die Probezeit dauert normalerweise 6 Monate. In dieser Zeit kann ohne Grund gekündigt werden. Nun ist die Probezeit gerade um und da fällt Euch auf, dass ihr ihn nicht mehr gebrauchen könnt. Hättet Ihr das nicht schon vor 2 Monaten merken können?
Ach weißt Du, ICH habe bereits nach 3 Monaten gemerkt, daß es ein Fehler war, den einzustellen, mein Chef allerdings (der ihn unbedingt einstellen wollte, trotz aller Gegenargumente) hat etwas länger gebraucht, um es sich selbst einzugestehen.
Fakt ist, daß er sich wesentlich mehr davon versprochen hat und nunmal nichts daran zu rütteln ist, daß der Mann ein Schwätzer ist, der eben leider garnichts bringt.
Was will man machen, der Chef hat ihn eingestellt, der Chef muß halt selbst einsehen, daß er sich hat blenden lassen, oder ?!
P.
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