Hallo
Gleich zu meinem Problem:
AN ist über 20 Jahre in Unternehmen beschäftigt, will sich jetzt selbständig machen. Er hofft natürlich auf eine gütliche Einigung mit AG soll heißen Auflösungsvertrag.
1. Im gültigen Vertrag steht: Nach Ablauf der Probezeit kann der Arbeitsvertrag von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Gesetzlich verlängerte Kündigungsfristen gelten soweit zulässig von beiden Parteien.
Frage: Hat der AN jetzt 3 Monate oder 7 Monate Kündigungszeit?
(Habe nämlich eine Auskunft bekommen es gelten 3 Monate weil es so im Vertrag steht??? )
2. Kündigung ist schon per Einschreiben an AG geschickt, mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Ist diese bei einer anderen Frist noch gültig?
3. Kann der AN den AG evtl. einen Auflösungsvertrag schmackhaft machen,bzw. um so schnell wie möglich aus dem Arbeitsverhältnis rauszukommen?
Ich hoffe es ist alles klar, Danke schon mal
Chillpapzt
Kündigungsfrist!?
21. Juni 2006
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Frage vom 21. Juni 2006 | 19:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist!?
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#1
Antwort vom 21. Juni 2006 | 20:14
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2324x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Gesetzlich verlängerte Kündigungsfristen gelten soweit zulässig von beiden Parteien. <hr size=1 noshade>
Hallo Chillpapzt,
Da das zulässig ist, wenn der AN keine längere Kündigungsfrist hat, gilt dann die Frist nach BGB § 622 (unter Beachtung der Altersbeschränkung in dem §)
[qupte]Ist diese bei einer anderen Frist noch gültig?
Ja, nur eben nicht mit der 3-Monatsfrist zum Quartal.
quote:<hr size=1 noshade>Kann der AN den AG evtl. einen Auflösungsvertrag schmackhaft machen,bzw. um so schnell wie möglich aus dem Arbeitsverhältnis rauszukommen? <hr size=1 noshade>
Ohne jegliche Hintergründe, kann das hier bestimmt niemand beantworten.
MfG
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