Hallo Mitleser,
Person A arbeitet nach ihrer Ausbildung in einem Unternehmen. Es besteht kein schriftlicher Arbeitsvertrag und auch keine "wirkliche" mündliche Absprache. D.h. es wurde sich nie ernsthaft zusammengesetzt.
Nun bekommt Person A einen Arbeitsvertrag angeboten auf den im Endeffekt hingearbeitet wurde. Jedoch möchte Person A diesen nicht annehmen und sich lieber nach einem anderen Arbeitgeber orrientieren.
Welche Kündigungsfrist gilt nun für Arbeitnehmer A und was ist zu beachten?
Danke euch im Voraus.
Kündigungsfrist
17. Juli 2007
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Frage vom 17. Juli 2007 | 13:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 17. Juli 2007 | 14:23
Von
Status: Unbeschreiblich (47657 Beiträge, 16843x hilfreich)
Für beide Seiten gelten sämtliche gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechtes.
Alleine der Umstand, dass Person A gearbeitet hat und dafür vom AG auch Lohn erhalten hat, führt dazu, dass ein Arbeitsvertrag besteht.
Es gibt keinen Zwang, dass ein Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen wird. Es muss noch nicht einmal mündlich ausdrücklich ein Vertrag vereinbart worden sein. Das konkludente Handeln beider Seiten reicht für das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages.
Damit gilt für den AN eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Auch bei einem mündlichen oder konkludent geschlossenen Arbeitsvertrag muss die Kündigung schriftlich erfolgen.
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