Ich bin unbefristet bei einen Ingenieur Dienstleister (A) angestellt. Laut Arbeitsvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Monatsende und gilt kein Tarifvertrag.
Ich Arbeite seit 1,5 Jahre als Leiharbeiter für einen Kunden (B) von A. Hierfür habe ich eine Projektvereinbarung mit A unterschieben. In diese wird vereinbart das die Tarifverträge zwischen BAP bzw. BZA und IG-Metall gelten. Laut den Tarifvertrag gilt die Gesetzliche Kündigungsfrist.
Ich habe jetzt meine Kündigung an meinen Arbeitgeber geschickt, mit Verweis auf dem oben genannten Tarifvertrag (4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende).
Kann mein Arbeitgeber diese Kündigungsfrist nicht akzeptieren?
Mit welche Frist muss er sich melden, wenn er die Kündigungsfrist nicht akzeptiert?
Danke!
Kündigungsfrist abweichend in Arbeitsvertrag und im Tarifvertrag
26. Oktober 2015
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Frage vom 26. Oktober 2015 | 13:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist abweichend in Arbeitsvertrag und im Tarifvertrag
#1
Antwort vom 26. Oktober 2015 | 20:29
Von
Status: Schüler (445 Beiträge, 201x hilfreich)
Wenn ich Dich richtig verstehe, versuchst Du Dich mit 4-Wo Kü-Frist aus der Projektvereinbarung zu kündigen/befreien.
Wenn Du gegenüber AG (a) ins Gesamt kündigen willst, muß Du die 6-Monats Kü-Frist einhalten.
Wie lange schon arbeitest Du für Dienstleister (a)?
Gruß
#2
Antwort vom 27. Oktober 2015 | 08:43
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8092x hilfreich)
Die Kuendigungsfrist im Arbeitsvertrag gilt.
Und jetzt?
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