Kündigungsfrist abweichend in Arbeitsvertrag und im Tarifvertrag

26. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
PGP123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist abweichend in Arbeitsvertrag und im Tarifvertrag

Ich bin unbefristet bei einen Ingenieur Dienstleister (A) angestellt. Laut Arbeitsvertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Monatsende und gilt kein Tarifvertrag.
Ich Arbeite seit 1,5 Jahre als Leiharbeiter für einen Kunden (B) von A. Hierfür habe ich eine Projektvereinbarung mit A unterschieben. In diese wird vereinbart das die Tarifverträge zwischen BAP bzw. BZA und IG-Metall gelten. Laut den Tarifvertrag gilt die Gesetzliche Kündigungsfrist.

Ich habe jetzt meine Kündigung an meinen Arbeitgeber geschickt, mit Verweis auf dem oben genannten Tarifvertrag (4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende).

Kann mein Arbeitgeber diese Kündigungsfrist nicht akzeptieren?
Mit welche Frist muss er sich melden, wenn er die Kündigungsfrist nicht akzeptiert?

Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ortillia
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 201x hilfreich)

Wenn ich Dich richtig verstehe, versuchst Du Dich mit 4-Wo Kü-Frist aus der Projektvereinbarung zu kündigen/befreien.
Wenn Du gegenüber AG (a) ins Gesamt kündigen willst, muß Du die 6-Monats Kü-Frist einhalten.
Wie lange schon arbeitest Du für Dienstleister (a)?

Gruß

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Die Kuendigungsfrist im Arbeitsvertrag gilt.

2x Hilfreiche Antwort

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