Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ich würde gerne kurzfristig kündigen, mgl. innerhalb von 4 Wochen und habe allerdings eine Kündigungsfrist von 3 Monaten im Arbeitsvertrag stehen. Meine Betriebszugehörigkeit beträgt 5 Jahre.
Wie komme ich aus dieser "Nummer" heraus?
Gruß
Markus Roller
Kündigungsfrist bei Eigenkündigung 3 Monate - wie geht das schneller?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Gar nicht, bzw. nur mit dem Einverständnis des AG.
Einzige Möglichkeit ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages.
Wie schon gesagt ist die einzigste Möglichkeit ein Aufhebungsvertrag.
Ich denke mal das bei deiner Betriebszugehörigkeit du in keinem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehst. Weil ansonsten bestände die Möglichkeit das evtl. im Vermerk zum Sachgrund ein Vermerk auf Ausstiegsmöglichkeiten sind. Es gibt Arbeitgeber die Schreiben z.B. "Der AN kann ein Aufhebungsvertrag schließen, wenn er bei einem anderen AG in ein unbefristetes AV treten kann".
Aber das wird bei dir wohl nicht der Fall sein.
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Ist in dem Vertrag geregelt, dass die Kündigungsfrist von 3 Monaten sowohl für AN also auch für AG gilt bzw. gelten für die Kündigung durch AG vielleicht noch längere Fristen? Wenn nicht, dann ist die Vereinbarung unwirksam (Vgl. § 622 VI BGB
).
Wenn eine vertragliche Regelung unwirksam ist, gilt das Gesetz, also § 622 I BGB
= 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
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