Kündigungsfrist bei Eigenkündigung 3 Monate - wie geht das schneller?

3. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Markus Roller
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 15x hilfreich)
Kündigungsfrist bei Eigenkündigung 3 Monate - wie geht das schneller?

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Ich würde gerne kurzfristig kündigen, mgl. innerhalb von 4 Wochen und habe allerdings eine Kündigungsfrist von 3 Monaten im Arbeitsvertrag stehen. Meine Betriebszugehörigkeit beträgt 5 Jahre.

Wie komme ich aus dieser "Nummer" heraus?

Gruß

Markus Roller

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Gar nicht, bzw. nur mit dem Einverständnis des AG.

Einzige Möglichkeit ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Clonk
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 25x hilfreich)

Wie schon gesagt ist die einzigste Möglichkeit ein Aufhebungsvertrag.

Ich denke mal das bei deiner Betriebszugehörigkeit du in keinem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehst. Weil ansonsten bestände die Möglichkeit das evtl. im Vermerk zum Sachgrund ein Vermerk auf Ausstiegsmöglichkeiten sind. Es gibt Arbeitgeber die Schreiben z.B. "Der AN kann ein Aufhebungsvertrag schließen, wenn er bei einem anderen AG in ein unbefristetes AV treten kann".
Aber das wird bei dir wohl nicht der Fall sein.

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ist in dem Vertrag geregelt, dass die Kündigungsfrist von 3 Monaten sowohl für AN also auch für AG gilt bzw. gelten für die Kündigung durch AG vielleicht noch längere Fristen? Wenn nicht, dann ist die Vereinbarung unwirksam (Vgl. § 622 VI BGB ).

Wenn eine vertragliche Regelung unwirksam ist, gilt das Gesetz, also § 622 I BGB = 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

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