Kündigungsfrist bei Elternzeit (AG Kündigung)

15. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Azzeros
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist bei Elternzeit (AG Kündigung)

Folgender Fall:
AN hat unbefristeten Arbeitsvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist für beide Seiten.
Er geht zum 01.11. In Elternzeit und hat dies bereits vom AG bestätigt bekommen.
Was passiert nun wenn der AG ordentlich kündigt und der letzte Arbeitstag innerhalb der 8 wöchigen Sonderkündigungsfrist vor der Elternzeit liegt? Verschiebt sich dann der Austrittstag im Anschluss an die Elternzeit oder nicht?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

AN hat also den Fehler gemacht, den AG 'viel zu früh' von der Elternzeit zu informieren, jedenfalls deutlich länger als die 8 Wochen vor Termin, in denen K-Schutz besteht. § 18 Abs. 1 Ziff. 1 BEEG . Und es muss der Mann sein, der Elternzeit in Anspruch nehmen will, denn anderenfalls würde ohnehin Kündigungsschutz ab Bekanntgabe der Schwangerschaft gelten.
Wenn AG diesen langen Vorlauf zur Kündigung nutzt, handelt es sich also wohl um einen Kleinbetrieb, für den das KSchG nicht gilt und leicht gekündigt werden kann, oder es gibt andere Gründe zur Kündigung, etwa betriebliche.
So viel an Vorrede für diese Frage.
Wenn also der AG mit 3 Monaten K-Frist kündigt und die K rechtens wäre - also etwa im Juli kündigt zum 30. Oktober - , ist AN raus. Da verschiebt sich nichts. Der intendierte Sinn der Sache, eine Auszeit zu haben und die Garantie, dass der Arbeitsplatz erhalten bleibt, läuft in dieser Fallkonstellation ins Leere.

https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-fuer-arbeitsrecht/kuendigung/kuendigung-in-der-elternzeit

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