Kündigungsfrist bei Kurzarbeit?

25. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
willburli
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist bei Kurzarbeit?

Hallo,

bei uns gibt es seit längeren auch Kurzarbeit. Kann mir vielleicht jemand helfen und schreiben, ob sich damit auch die kündigungfristen ändern? Denn ich hätte kurzfristig einen anderen job in aussicht. Ich habe zwar keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, aber eine Kündigungsfrist gib es ja leider doch...

MfG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. sind Ihre Kündigungsfristen sind Ihre Kündigungsfristen (BGB §622).

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#2
 Von 
Walburga
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Da muss ich meiner Vorschreiberin widersprechen.

Bei den Abteilungen, die in Kurzarbeit sind, stehen die betroffenen Mitarbeiter unter einem besonderen Kündigungsschutz. Das heißt nicht, dass sich die Kündigungsfristen verlängern sondern dass es quasi eine Sperrfrist gibt, in der keine Kündigung ausgesprochen werden darf. Ob das allerdings von der Betriebsgröße abhängt, kann ich nicht sagen. Den kann man beim Arbeitsamt oder bei den Gewerkschaften erfragen. So sind Sie auf der sicheren Seite.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47485 Beiträge, 16806x hilfreich)

Der Fragesteller will selbst kündigen und benötigt daher keinen Kündigungsschutz. Daher ist die Antwort von hamburgerin01 völlig korrekt.

Die Kündigungsfrist ändert sich durch die Kurzarbeit nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
willburli
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

und danke für die Antworten! Mir war nur bekannt, dass wenn sich die Arbeitsagentur doch mal die arbeit macht und für mich eine stelle findet, der Arbeitgeber, bei kurzarbeit mich sofort freigeben müsste. Aber da muss ich nun eben mit den 4wochen klar kommen.

MfG / Danke

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