Kündigungsfrist bei Übernahme/Anschlussvertrag

8. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Shyleen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist bei Übernahme/Anschlussvertrag

Hallo zusammen,
zurzeit mache ich ein Trainee in einer Agentur, welches bald zuende ist. Nun habe ich ein Übernahmeangebot bekommen, welches nicht zufrieden stellend ist. Ich möchte nun den Vertrag unterzeichnen, damit ich nicht in die Gefahr laufe arbeitssuchend zu werden, mir aber nebenbei etwas neues suchen.
Die Kündigungsfristen von meinem Traineevertrag sowie die des neuen Vertrages belaufen sich auf 2 Monate. Werden nun die Kündigungsfristen addiert? Kann ich erst zwei Monate nach Anfang des neuen Vertrages eine neue Stelle antreten? Was passiert mit dem neuen Vertrag, wenn ich noch während meines Trainees kündige und die zwei Monate Kündigungsfrist einhalten? Welche Verpflichtungen habe ich dem neuen Vertrag gegenüber?
Danke für eure Hilfe!




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
EinSatzgenügt
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 18x hilfreich)

Den alten Vertrag kannst du mit 2 Monaten Frist kündigen bzw. der läuft mit seinem vereinbarten Ende aus, den neuen Vertrag kann man mit der vereinbarten Frist auch schon vor Arbeitsbeginn kündigen, wenn diese Möglichkeit nicht vertraglich ausgeschlossen oder, falls dazu nichts geregelt ist, nicht im Wege der Vertragsauslegung als ausgeschlossen anzunehmen wäre.

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""Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst." (Adelbert von Chamisso)
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