Hallo
Angestellt seit 1993 im selben Betrieb als Aushilfe.
Eigenkündigung erfolgte zum 31.03.2017 und zum 01.04.2017 eine erneute Anstellung im selbiger Firma mit anderem Aufgabenbereich.
Welche Kündigsfrist ist vom Arbeitgeber
einzuhalten?
6 Monate oder 4 Wochen?
Kündigungsfrist bei Unterbrechung
19. August 2019
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Frage vom 19. August 2019 | 13:22
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist bei Unterbrechung
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#1
Antwort vom 19. August 2019 | 13:26
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Eher dies. §622 Abs. 2 Punkt 1 BGB, wenn keine anderslautende Kündigungsfrist durch einen Tarifvertrag vorgegeben wird.Zitat4 Wochen :
#2
Antwort vom 19. August 2019 | 13:51
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
Da es nicht zu einer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses beim selben Arbeitgeber gekommen ist, gelten die 6 Monate. (LAG Nürnberg 6 Sa 897/04
).
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#3
Antwort vom 19. August 2019 | 15:04
Von
Status: Unbeschreiblich (38465 Beiträge, 14009x hilfreich)
Ich teile die Ansicht meines Vorschreibers. Vielleicht eine ergänzende Erklärung zum Verständnis: Bei völlig anderen Aufgaben hätte es auch zu einer Änderungskündigung kommen können. Wäre diese akzeptiert worden, so wäre ja auch das alte Arbeitsverhältnis mit allen Folgen fortgesetzt worden. Etwas anderes haben wir hier auch nicht.
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