Kündigungsfrist bei befristetem AV

4. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Beilroder
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist bei befristetem AV

Hallo und ein gutes neues Jahr allen Usern von 123recht.net!

Hier meine Frage.
Ich habe jetzt zum 2. mal einen befristeten AV bis 31.12.2007 erhalten. Die vorherige Befristung betrug 6 Monate bis 31.12.2006. Im Vertrag steht nichts über eine Kündigungsfrist oder Probezeit. Es gilt kein TV. Ich habe nun auch schon im Forum gelesen und nichts Vergleichbares gefunden.
Nun habe ich aber die Möglichkeit, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit mehr Lohn und unbefristet zu wechseln. Stellt sich mir die Frage, ob ich eine Kündigungsfrist einhalten muss, wenn ja wie lange und ob überhaupt die Möglichkeit besteht den Vertrag vor seinem Ende zu kündigen. Oder muss ich einen Aufhebungsvertrag machen und was ist, wenn der AG sich weigert?

Vielen Dank für eure Mühen und Grüsse von mir....

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"Hart isses wenner weich wird!!!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SVielha
Status:
Praktikant
(653 Beiträge, 152x hilfreich)

Ich denke Du hast lt. Deinem anderen Beitrag vor 4 Monaten bei einem anderen AG gekündigt!

Sind das hier Spaßfragen? :zoff:

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#2
 Von 
Beilroder
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, aber es handelt sich um verschiedene AG und sorry aber ich mache keine Spässe, nicht wenn es um MEIN Recht geht!!!

:zoff:

Danke

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
<font color=red>'(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.'</font>

http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__15.html

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#4
 Von 
Beilroder
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, übersetzt in den laienhaften Sprachgebrauch, es geht nur mit Aufhebung. Was dann, wenn er, der AG, sich dagegen sperrt?

-----------------
"Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!!!

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Was dann, wenn er, der AG, sich dagegen sperrt?


Dann 'darf' man bis zum Ende des befristeten Vertrages arbeiten.

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#6
 Von 
Beilroder
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Na so was, das is ja wie moderne Sklaverei... gibts sowas noch? Ich fasse es ja nicht! Trotzdem verbindlichsten Dank an Venotis!!!

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

'Ein Sklave ist ein Mensch, der seiner persönlichen Freiheit beraubt ist, als Sache behandelt wird und als solche im Eigentum eines anderen steht .'

aus http://de.wikipedia.org/wiki/Sklaverei

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#8
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... eigenartig, wie schnell mitunter von 'sklaverei' die rede ist oder auch von dem '*** rechtssystem hier', wenn es sich um verträge handelt, die man selber unterschrieben hat - nur weil die vertragsbestimmungen sich - unverhofft, durch neue umstände ... - gegen die eigenen interessen wenden. vertragstreue ist keine einbahnstraße.
zwei bang :bang: :bang:

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#9
 Von 
Beilroder
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Desegen bin ich ja auch erst 33 Jahre alt und habe noch viel Zeit zum lernen und werde auch noch viel Lehrgeld zahlen!!!

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