Hallo und ein gutes neues Jahr allen Usern von 123recht.net!
Hier meine Frage.
Ich habe jetzt zum 2. mal einen befristeten AV bis 31.12.2007 erhalten. Die vorherige Befristung betrug 6 Monate bis 31.12.2006. Im Vertrag steht nichts über eine Kündigungsfrist oder Probezeit. Es gilt kein TV. Ich habe nun auch schon im Forum gelesen und nichts Vergleichbares gefunden.
Nun habe ich aber die Möglichkeit, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit mehr Lohn und unbefristet zu wechseln. Stellt sich mir die Frage, ob ich eine Kündigungsfrist einhalten muss, wenn ja wie lange und ob überhaupt die Möglichkeit besteht den Vertrag vor seinem Ende zu kündigen. Oder muss ich einen Aufhebungsvertrag machen und was ist, wenn der AG sich weigert?
Vielen Dank für eure Mühen und Grüsse von mir....
-----------------
"Hart isses wenner weich wird!!!
SHIT HAPPENS!!!"
Kündigungsfrist bei befristetem AV
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich denke Du hast lt. Deinem anderen Beitrag vor 4 Monaten bei einem anderen AG gekündigt!
Sind das hier Spaßfragen?
Sorry, aber es handelt sich um verschiedene AG und sorry aber ich mache keine Spässe, nicht wenn es um MEIN Recht geht!!!
Danke
-----------------
"Hart isses wenner weich wird!!!
SHIT HAPPENS!!!"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
Zitat:
<font color=red>'(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.'</font>
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__15.html
Also, übersetzt in den laienhaften Sprachgebrauch, es geht nur mit Aufhebung. Was dann, wenn er, der AG, sich dagegen sperrt?
-----------------
"Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!!!
SHIT HAPPENS!!!"
quote:
Was dann, wenn er, der AG, sich dagegen sperrt?
Dann 'darf' man bis zum Ende des befristeten Vertrages arbeiten.
Na so was, das is ja wie moderne Sklaverei... gibts sowas noch? Ich fasse es ja nicht! Trotzdem verbindlichsten Dank an Venotis!!!
-----------------
"Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!!!
SHIT HAPPENS!!!"
'Ein Sklave ist ein Mensch, der seiner persönlichen Freiheit beraubt ist, als Sache behandelt wird und als solche im Eigentum eines anderen steht
.'
aus http://de.wikipedia.org/wiki/Sklaverei
... eigenartig, wie schnell mitunter von 'sklaverei' die rede ist oder auch von dem '*** rechtssystem hier', wenn es sich um verträge handelt, die man selber unterschrieben hat - nur weil die vertragsbestimmungen sich - unverhofft, durch neue umstände ... - gegen die eigenen interessen wenden. vertragstreue ist keine einbahnstraße.
zwei bang
Desegen bin ich ja auch erst 33 Jahre alt und habe noch viel Zeit zum lernen und werde auch noch viel Lehrgeld zahlen!!!
-----------------
"Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!!!
SHIT HAPPENS!!!"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten
-
13 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten