Kündigungsfrist bei befristetem Arbeitvertrag

21. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
noranudel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist bei befristetem Arbeitvertrag

Hallo,
ich habe am 15.11.10 eine neue Stelle gefunden die mir befristet wurde bis 31.12.2010.jetzt habe ich einen neuen bekommen der bis zum 31.03.11 befristet ist.Jetzt ne frage ich bekomme evtl.Anfang Januar einen Arbeitsplatz in einer anderen Firma. Warte nur auf den Anruf. wie kann ich dann bei der anderen Firma kündigen?Welche fristen müssen eingehalten werden. PS. bei Grund der Befristung steht: Nach Teilzeit und Befristungsgesetz 2001

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13 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wenn bei einem befristeten Vertrag keine Kündigungsfrist drinsteht, dann gibt es keine. Der Arbeitsvertrag ist nicht vor Fristablauf kündbar.
Es steht nicht zufällig eine Probezeit im Vertrag?

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#2
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Bei einem befristeten Arbeitsvertrag muss es keine Kündigungsfrist geben, da ja befristet.

Steht etwas von Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag?

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#3
 Von 
noranudel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo also bei dem Punkt Kündigungsfristen steht folgendes .
Es gelten die tarifvertraglichen Kündigungsfristen.
( ich kenne diese nicht, kann mir da jemand helfen. danke für die Antwort

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#4
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

In welcher Branche bist Du tätig?


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#5
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Steht etwas von Probezeit im Vertrag?

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#6
 Von 
noranudel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Metallindustrie Saarland

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#7
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Für das Saarland kann ich keine Aussage treffen, aber hier ein Link der IG-Metall:

http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/SID-0A456501-4682145C/internet/style.xsl/tarifinfo-kuendigung-895.htm

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#8
 Von 
noranudel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
also bei dem ersten Vertrag der 5 Seiten hatte stand unter Probezeit.Die ersten sechs wochen gelten als Probezeit. Jetzt habe ich aber am 17.12 einen neuen bekommen wo drin steht das der Vertrag jetzt bis zum 31.03.11 befristet wird. ( Nur eine Seite hätte d Vertrag)

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#9
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Ist es eine Vewrlängerung, die auf dem alten Vertrag basier oder ein neuer?

Wenn ein neuer, dann befristeter Vertrag ohne Kündigungsfrist? Denn diese müsste mit aufgeführt sein.

Dann bist Du bis 31.03. gebunden.

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#10
 Von 
noranudel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

So wie ich das verstehe basiert er auf den alten Vertrag, weil in dem Schreiben folgendes steht
Sehr geehrte Frau.. der mit ihn abgeschlossene Vertrag ist befristet. Wir sind übereingekommen, dass dieser nicht wie vereinbart sondern mit dem 31.3.11 endet

Insoweit gilt der bestehende Arbeitsver. als geändert, alle übrigen Bedingungen bleiben davon unberührt.

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#11
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Dann hast Du die Kündigungsfrist gem. Tarifvertrag.

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#12
 Von 
noranudel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

das heiß also 4 Wochen frist. Noch ne frage da ich am 17.12.10 den neuen vertrag direkt unterschrieben habe gibt es da noch ne möglichkeit da auszutreten. In dem Vertrag steht nämlich folgendes Dieses Vertragsangebot ist bis zum 28.12.2010 gültig bedeutet es das ich bis da hin noch alles zuückziehen kann. Sollte ich vielleicht in der neuen Firma noch mal nachfragen und alles erklären das ich gerade eine Arbeitsverlängerung bekommen habe bis 31.3.11 und die sich vielleicht die mühe machen könnten sich meine Unterlagen zu prüfen und etwas schneller mit der antw sind als bis anfang des jahres so das ich dann rechtzeitig noch den anderen vertrag stoniere.mit liegt wirklich sehr viel zu der anderen firma zu wechseln ich hatte dort mal für ne Zeitarbeitsfirma gearbeitet aber mich danach auch direkt beworben .oder was würdet ihr machen ist das vielleicht zu nervig für die neue firma und die sasen vielleicht soll die doch dort bleiben wenn sie schon einen neuen job hat oder?

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#13
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Da Du bereits unterschrieben hast, ist es schwierig.

Sprich den neuen AG an. Wenn sie Dich haben wollen und Dir einen Arbeitsvertrag schicken, frag ob es nicht 4 Wochen später geht, da Du noch einen befristeten Vertrag hast. Oder sprich mit dem alten AG, ob er Dich auch früher aus dem Vertrag läßt. (Muß er aber nicht. Leider!)

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