Ich habe für dieses Jahr bereits 3 Wochen Urlaub um Weihnachten herum bei meinem Arbeitsgeber beantragt und dieser wurde mir genehmigt. Ich habe außerdem eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.
Angenommen ich kündige irgendwann im November (zum Beispiel am 16. November), ist es korrekt, dass dann mein letzter Arbeitstag der 26. Februar ist?
Ich frage mich, ob mein bereits beantragter Urlaub meine Kündigungsfrist verlängert oder nicht. Kann ich nach meiner Kündigung weiterhin ungenutzte Urlaubstage warnehmen, ohne die Kündigungsfrist zu verlängern? Ich werde nämlich noch ein paar Tage Urlaub im nächsten Jahr haben.
Kündigungsfrist bei bereits eingeplantem Urlaub
25. Oktober 2020
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Frage vom 25. Oktober 2020 | 19:56
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist bei bereits eingeplantem Urlaub
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#1
Antwort vom 25. Oktober 2020 | 20:14
Von
Status: Weiser (17443 Beiträge, 6490x hilfreich)
Urlaub verlängert der Kündigungsfrist nicht.
#2
Antwort vom 28. Oktober 2020 | 10:43
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUrlaub verlängert der Kündigungsfrist nicht. :
ok das heißt also, wenn ich am 30. november kündige, kann ich definitiv nach 3 monaten - also zum 1.märz - das unternehmen verlassen obwohl ich dazwischen noch 3 Wochen Urlaub habe. Auch weiterer ungenutzter urlaub kann während des 3monatigen kündigungszeitfensters beansprucht werden, ohne dass sich die kündigungsfrist verlängert. Danke.
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