Kündigungsfrist bei der Probezeit - 2 Wochen?

27. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
MARK_HAM
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 49x hilfreich)
Kündigungsfrist bei der Probezeit - 2 Wochen?

Hallo,
mein Arbeitgeber hat mir heute meine Kündigung in der Probezeit gegeben.
Nun sagte er mir das ich ab morgen Arbeitlos sei und es keine Kündigungsfrist gäbe.
Meiner Meinungnach gibt es doch in der Probezeit eine Frist von 2 Wochen oder????
in meinen Arbeitsvertrag steht nichts drin und im Internet kann ich auch nichts finden.
Beim Arbeitsamt konnten sie mir keine Auskunft geben genau so wenig wie bei der Rechtsauskunft.
Ich bin nach den Installateurs Tarif Vertrag für Hamburg beschäftigt gewesen.
Ich muss ihn bei einer 2 Wöchigen frist ja meine Arbeitskraft morgen dann wieder zuverfügung stellen.
Ich hoffe das ich hier eine Antwort bekomme.
Danke

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
flip1364
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 3x hilfreich)

Meines Wissens gilt:

Die Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit 14 Tage zu jedem Wochentag.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Die Kündigungsfrist von 2 Wochen während der Probezeit ist korrekt und ergibt sich aus § 622 Abs. 3 BGB .

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

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#3
 Von 
MARK_HAM
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 49x hilfreich)

Danke , Danke .ich hab leider immer nur unter Tarifverträge gekuckt.

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#4
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Nun müssen wir aber noch folgendes klären: Bist du in einer Ausbildung? Wenn ja, sieht das mit der Kündigung schon ganz anders aus!

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ich hab leider immer nur unter Tarifverträge gekuckt. <hr size=1 noshade>


So ganz verkehrt war der Gedanke ja auch nicht, wenn der Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis gilt.

<font color=red>'Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. 2Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.'</font>

(BGB § 622 Abs. 4 )

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#6
 Von 
MARK_HAM
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 49x hilfreich)

nein ich bin nicht mehr in der Ausbildung.es gibt auch keine zusatzvereinbarungen , noch habe ich irgendetwas unterschrieben.
Nun muss mein (ehe)Chef wohl noch 2Wochen mit mir Leben.Das wird ein Spass

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#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Ja und was hat dann das zu bedeuten?

quote:
Ich bin nach den Installateurs Tarif Vertrag für Hamburg beschäftigt gewesen.

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#8
 Von 
MARK_HAM
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 49x hilfreich)

Ich habe es meinen Arbeitgeber mitgeteilt das meine Arbeitskraft noch 2 Wochen zu verfügung steht , darauf hin hat er mir folgendes geschrieben"Sie waren bei uns beschäftigt nach dem Mantelrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer des Gas-und Wasserinstallateuhandwerkes und da gilt der § 15 a , und außerdem der von Ihnen unterschriebene Vertrag.
Wie gesagt - Ihre Unterlagen werden Ihnen zugeschickt."
Ich habe nichts gefunden über den Tarifvertrag und über diesen §.
Wie soll ich mich jetzt verhalten??????

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#9
 Von 
flip1364
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 3x hilfreich)

mal bei der gewerkschaft anrufen und nachfragen

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Ich habe gerade den Manteltarifvertrag für Schleswig-Holstein gefunden. Danach gilt in der Probezeit in den ersten 4 Wochen nur eine Kündigungsfrist von einem Tag (!) und danach bis zum Ende der Probezeit eine Kündigungsfrist von 7 Tagen.

Ob der in dieser Form noch gültig ist und was denn für Hamburg gilt, ist dadurch aber noch nicht geklärt.

Außerdem stellt sich die Frage, ob im Arbeitsvertrag die Gültigkeit des entsprechenden Tarifvertrages vereinbart wurde.

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#11
 Von 
MARK_HAM
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 49x hilfreich)

Ja er wurde nach der Gültigkeit des Tarifvertrages unterzeichnet, ohne zusatzvereinbarungen.
Selbst das Arbeitsamt kennt keine Antwort, ich schwebe jetzt in einen Raum zwischen 2 Fronten, Danke Deutschland.
Ich kriege keine 100% Antwort weder von der Innung noch von der Gewerkschafft.
Es ist doch echt zum Heulen.
Da muss ich wohl so schnell als möglich einen neuen job finden,

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#12
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Ich kriege keine 100% Antwort weder von der Innung noch von der Gewerkschaft


Was soll das heißen? Wissen die es nicht oder sagen es dir nicht?

Und was hat das bitte mit Deutschland zu tun, wenn ein Amt, was keine arbeitsrechtlichen Kenntnisse haben muss und auch nicht arbeitsrechtlich beraten muss, keine Antwort dazu kennt?

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#13
 Von 
MARK_HAM
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 49x hilfreich)

Ich weiß es nicht,es will ja keiner eine aussage treffen.
Ich habe eine Famile mit 2 Kindern die auch essen ´wollen.
Bloß woher krieg ich jetzt mein Geld?????????
Fragen über Fragen nur keine Antwort, das ist mein Problem.
Ich hatte die Firma ja nur wegen eines Versprechens gewechselt und jetzt sitzt ich da mit den Scherbenhaufen.

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