Hallo zusammen,
ich wollte mal nachfragen, ob es bei einem befristeten Arbeitsvertrag auch einen Meldezeitraum gibt, in dem der Arbeitgeber mitteilen muss, ob der Vertrag verlängert wird oder nicht.
Es gibt ja auch gewisse meldefristen, um sich beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden, oder?
Falls es schon einen Thread zu diesem Thema gibt, würde ich mich über einen Link freuen
MfG
Blacky
Kündigungsfrist bei einem befristeten ARbeitsvertrag
Wenn es vorgesehen ist, daß der Vertrag evtl. verlängert wird oder werden kann, muß das von vorne ´rein im Vertrag stehen. Wenn nichts da steht, wird es wohl ohne Verlängerung auslaufen.
quote:
ich wollte mal nachfragen, ob es bei einem befristeten Arbeitsvertrag auch einen Meldezeitraum gibt, in dem der Arbeitgeber mitteilen muss, ob der Vertrag verlängert wird oder nicht.
Nö, gibts nicht.
quote:
Es gibt ja auch gewisse meldefristen, um sich beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden, oder?
Arbeitssuchend ja, aber das hat damit nichts zu tun.
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erst einmal vielen Dank für eure schnellen antworten..
"Wenn es vorgesehen ist, daß der Vertrag evtl. verlängert wird oder werden kann, muß das von vorne ´rein im Vertrag stehen. Wenn nichts da steht, wird es wohl ohne Verlängerung auslaufen."
Da müsste ich meine Freundin nochmal fragen, aber ich denke mal, dass es vorgesehen bzw. geplant ist, da einige Kolleginnen von ihr schon die Verlängerung bekommen haben, und sie fast zu gleich Zeit angefangen haben.
Gruss Blacky
quote:
Wenn es vorgesehen ist, daß der Vertrag evtl. verlängert wird oder werden kann, muß das von vorne ´rein im Vertrag stehen. Wenn nichts da steht, wird es wohl ohne Verlängerung auslaufen.
Sorry, aber diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch.
Im befr. Vertrag muss überhaupt nicht stehen, ob dieser verlängert wird. Dann könnte man sich die Befristung ja gleich sparen oder sofort länger befristen (insofern möglich/notwendig).
quote:
aber ich denke mal, dass es vorgesehen bzw. geplant ist, da einige Kolleginnen von ihr schon die Verlängerung bekommen haben, und sie fast zu gleich Zeit angefangen haben.
Mit solchen - scheinbar logischen - Schlussfolgerungen wäre ich vorsichtig. Was auf Kolleg/nnen zutrifft (auch wenn es die Mehrzahl betrifft), muss nicht auf die Freundin auch zutreffen.
quote:
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Sorry, aber diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch.
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@venotis - "wenn es vorgesehen ist", ist wohl durchaus ein plausibler Vorschlag.
Ja, es muß nicht drinnen stehen, aber es ist gut möglich das eine derartige Frist eingeräumt ist.
Man ist nicht deswegen falsch informiert und soll danach schauen. "Schlicht und ergreifend falsch" trifft hier nicht zu.
quote:
Schlicht und ergreifend falsch trifft hier nicht zu.
@Ortllia doch, in der Absolutheit wie das von dir vorher behauptet wurde (Zitat: 'muß das von vorne ´rein im Vertrag stehen') ist es falsch. Das liest sich als wenn es eine Vorschrift gäbe, die das so bestimmt und das trifft nicht zu.
Und zudem möchte ich darauf hinweisen, dass Deine Freundin sich 3 Monate vor dem Auslaufen des Vertrages beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden muss, wenn sie nicht zu diesem Zeitpunkt bereits die Vertragsverlängerung in der Tasche hat.
"Und zudem möchte ich darauf hinweisen, dass Deine Freundin sich 3 Monate vor dem Auslaufen des Vertrages beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden muss, wenn sie nicht zu diesem Zeitpunkt bereits die Vertragsverlängerung in der Tasche hat."
und genau da liegt das Problem.. bei uns in der Firma wird das ewig lang rausgeschoben. Der Vertrag läuft zum 31.01.07 aus. Ich habe ihr gesagt, dass sie mit dem Chef reden soll, was jetzt ist und er meinte, die Entscheidung fällt im Laufe der nächsten Woche. Daher meine Frage, ob es eine Stichtag für den Arbeitgeber gibt, bis wann er sagen muss, ob der Vertrag verlängert wird oder nicht, da es dem Arbeitnehmer ja sonst nicht möglich ist, sich rechtzeit arbeitssuchend zu melden?
Wenn es diese geben sollte, wird der Vertrag dann automatisch verlängert, dass man den 3-Monatszeitraum einhalten kann oder bleibt man dann auf den Abzügen sitzen (sofern es welche gibt)?
Gruss Blacky
Oder bedeutet das, dass man sich automatisch bei einem befristeten Arbeitsvertrag arbeitssuchend melden muss?
Sorry dass ich soviel Frage, aber ich bin in der glücklichen Lage, gleich nach meiner LEhre einen unbefristeten Vertrag bekommen zu haben, den ich immer noch besitze ^^
-- Editiert von xxBlackSunxx am 26.11.2006 07:00:59
quote:
Daher meine Frage, ob es eine Stichtag für den Arbeitgeber gibt, bis wann er sagen muss, ob der Vertrag verlängert wird oder nicht, da es dem Arbeitnehmer ja sonst nicht möglich ist, sich rechtzeit arbeitssuchend zu melden?
Nö, da gibts keinen Stichtag. Der AN muss sich auf jeden Fall melden bis spätestens 3 Monate vor Beendigung. Das ist völlig unabhängig von der Nachricht des AG (egal ob Verlängerung oder nicht).
quote:
Wenn es diese geben sollte, wird der Vertrag dann automatisch verlängert, dass man den 3-Monatszeitraum einhalten kann oder bleibt man dann auf den Abzügen sitzen (sofern es welche gibt)?
Nö, der Vertrag verlängert sich dadurch nicht.
quote:
Oder bedeutet das, dass man sich automatisch bei einem befristeten Arbeitsvertrag arbeitssuchend melden muss?
Ja, genau das bedeutet es.
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