Kündigungsfrist bei geringfügigen Beschäftigten

26. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
E.S.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 8x hilfreich)
Kündigungsfrist bei geringfügigen Beschäftigten

Hallo,
ich habe heute, 26.04.05, meine Kündigung zum 09.05.05 erhalten.
Ist die Kündigungszeit rechtens? Steht mir nicht noch Urlaub für dieses Jahr und Urlaubsgeld zu und wieviel prozentual?
Der Grund lautete: schlechte wirtschaftliche Lage und stetig sinkende Einnahmen.
Der Inhaber besitzt in einem anderen Stadtteil noch ein weiteres Unternehmen, dort arbeiten zwei weitere Angestellte, die aber längst nicht so lange bei ihm arbeiten wie ich.
Macht es Sinn darauf aufmerksam zu machen oder ist das aussichtslos?
Ich bedanke mich für jede mir helfende Auskunft.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Die gesetzliche Mindestkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.
Wenn keine andere Regelung im Arbeitsvertrag steht und kein Tarifvertrag Gültigkeit hat, dann gilt für Sie die gesetzliche Regelung.

Sie sollten sich dringend einen Anwalt suchen, Sie haben 3 Wochen Zeit für die Kündigungsschutzklage. Wenn Sie sich nicht gegen die Kündigung wehren, kann die Arbeitsagentur Ihr Arbeitlosengeld sperren.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Je nach Betriebszugehörigkeit kann die Kündigungsfrist auch noch länger sein und bis zu 7 Monate betragen.

Die Kündigung zum 09.05. ist jedenfalls nicht rechtens, da sie selbst die Frist, die bei einer Betriebszugehörigkeit von bis zu 2 Jahren gilt, nicht einhält.

Oder steht in Deinem Arbeitsvertrag irgendetwas anderes zur Kündigungsfrist? Bei derart kleinen Betrieben ist so etwas gegebenenfalls zulässig.

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#3
 Von 
E.S.
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 8x hilfreich)

Guten Abend,
und danke sehr, hamburgerin und hh

ich arbeitete in dem Minijob von 1992 bis Dezember 2004 in seiner dritten Filiale. Dieser Ladenvertrag endete aber und er übernahm mich im Januar in sein Hauptgeschäft.
Ein Arbeitsvertrag wurde nie geschlossen.
Ich dachte bei einem Minijob bzw. einer geringfügigen beschäftigung läge die Kündigungszeit bei 14 Tagen? Wo kann ich so etwas nachlesen, gibts Paragrafen?


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7x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn Sie da arbeiten, haben Sie einen Arbeitsvertrag. Der muß nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden.

BGB§622 ist der §.

minijob-zentrale.de:

"Wie wird das Arbeitsverhältnis beendet?
Für die Minijobs gelten die üblichen gesetzlichen Kündigungsfristen: Gekündigt wird mit vierwöchiger Frist zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Dies gilt, sofern im Arbeitsvertrag keine anderen Regelungen getroffen wurden. "

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#5
 Von 
zuckerzwiebel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich arbeite seit dem 06.09.04 als Reinigungskraft als geringfügige Verdinende auf 320 € Basis. 2005 wurde der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert. Dieser würde am 31.08.06 auslaufen. Jetzt befinde ich mich gerade im Jahresurlaub und habe munkeln gehört das der Vertrag nicht mehr verlängert werden soll da ich sonst 70 cent die stunde mehr Verdin würde. Meine Frage wann (zeitpunkt)müsste ich dan meine Kündigung bekommen, und wie (schrieftlich oder mündlich)? Würde mich auf eine antwort freuen!

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo zuckerzwiebel, was heißt 'stillschweigend verlängert'? War der vorherige Vertrag befristet? Und wurde die Verlängerung schriftlich gemacht?

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#7
 Von 
zuckerzwiebel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Der erste war befristet und wurde dan im nachhinein Schriftlich noch einmal verlängert.

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#8
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

naja, wenn der Vertrag schriftlich verlängert wurde, kann von "stillschweigend" keine Rede mehr sein.

Deiner Aussage entnehme ich, dass Du nach Beendigung der ersten Befristung weitergearbeitet hast und die neue Befristung erst später (also am nächsten Tag oder noch später) unterschrieben wurde. Ist denn nachweisbar, dass Du das später unterschrieben hast???

Ally

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#9
 Von 
zuckerzwiebel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe kein zweiten vertrag zum unterschreiben bekommen.

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#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@zuckerzwiebel, dann ist der Vertrag auch nicht befristet.

http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__14.html <font color=red>(4)</font>
+ http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__16.html

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#11
 Von 
zuckerzwiebel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Aber gibt es einen bestimmten zeitpunkt bis wann ich die kündigung haben muss oder wie ?

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#12
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Aber gibt es einen bestimmten zeitpunkt bis wann ich die kündigung haben muss oder wie?


Sicher gibts den. Kommt auf die Kündigungsfrist an.

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#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Du hast das irgendwie nicht richtig verstanden.

Wenn es keine schriftliche Vereinbarung über die Befristung zum 31.08.2006 gibt, dann ist der Vertrag auch nicht befristet.

Für die Kündigung gelten die normalen Kündigungsschutzvorschriften. Aus Deiner Frage geht nicht hervor, ob eine Kündigung zum 31.08. überhaupt zulässig wäre. Jetzt wäre es dafür aber sowieso zu spät, weil die Frist von 4 Wochen nicht mehr eingehalten werden kann.

Dein Arbeitsverhältnis besteht also auf jeden Fall noch über den 31.08. hinaus.

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#14
 Von 
zuckerzwiebel
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

vielen dank an alle ihr habt mir echt geholfen! bye

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Tresenhase
Status:
Praktikant
(732 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,
ich bin in meiner Firma filialeiterin. Bei uns ist das so, dass unsere Minijobler eine Kündigungsfrist von 4 Wochen haben. Das ist gesetzlich vorgegeben. Da sie aber einen gewissen Stundenlohn haben, bräuchten wir sie wärend diesen vier Wochen nicht mehr einteilen-fazit, sie verdienen in diesem Monat nichts.
Klingt traurig, ist aber so. :-(

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