Kündigungsfrist bei krankheitsbedingter Kündigung?

11. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
danibert
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 17x hilfreich)
Kündigungsfrist bei krankheitsbedingter Kündigung?

Hallo zusammen,

ich bin derzeit krank geschrieben und habe die Befürchtung dass mir mein Arbeitgeber deshalb kündigen wird.

Wie lang ist die Kündigungsfrist in meinem Fall?
In meinem Arbeitsvertrag steht: Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende.

Zählt hier die Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder gelten für krankheitsbedingte Kündigungen andere Fristen?

Danke für alle Infos

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo Danibert,

soweit ich weiß gibt es hier keine anderen Fristen.

Liebe Grüße

Line

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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

/// ich bin derzeit krank geschrieben

... und wieso soll Krankheit ein Kündigungsgrund sein?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bruno069
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo zusammen;
also die drei Monate Kündigungsfrist zählen erst ab einer Betriebsdazugehörigkeit von 8 Jahren lt.§622 BGB . Beschäftigungsdauer weniger als 2 Jahre 4 Wochen der Rest kann man aus der Staffelung heraus lesen.

Gute Besserung

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Wenn drei Monate Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag stehen, dann gilt diese Frist und nicht die gesetzliche Regelung lt. BGB.

-- Editiert hamburgerin01 am 15.04.2013 09:04

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#5
 Von 
Bruno069
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo zusammen,
ohje da kann ich nicht zustimmen wie wäre es, wenn der Arbeitsvertrag über 8 Jahre bestand hat welche Frist zählt in dem Fall

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

@Bruno69,
wenn die Kündigungsfrist nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist, greift die gesetzliche Regelung, die Sie genannt haben.
Da die Frist hier vertraglich geregelt ist und länger ist als die gesetzliche Regelung, greift diese Frist.
Bei einen Arbeitnehmer, der mehr als 8 Jahre in diesem Unternehmen beschäftigt wäre, würde die Kündigungsfrist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer 3 Monate betragen.
Interessant wird es hier, wenn 10 Jahre Beschäftigung überschritten werden. Dann hätte der AG 4 Monate Kündigungsfrist, der Arbeitnehmer weiterhin 3 Monate.

Zum Nachlesen:
http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-kuendigungsfrist.htm


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