Hallo zusammen,
ich möchte gerne am 01.01.2008 eine neue Arbeitsstelle einnehmen. . Ich bin seid dem 01.01.2006 bei dem aktuellen Arbeitgeber und seid dem 01.01.2007 unbefristet angestellt.
Wie lautet nun meine Kündigungsfrist und welche ist meine Rechtsgrundlage?
Vielen Dank für Eure Hilfestellung!
Gruss und schönen Sonntag!
Kündigungsfrist bei unbefristetem Arbeitsverhältnis
Hallo, das kann man nicht mit 100%iger Sicherheit sagen. Es gibt 3 Möglichkeiten:
- es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist (BGB § 622
)
- es gilt die arbeitsvertragliche Kündigungsfrist
- es gilt eine tarifvertraglich vereinbarte Kündigungsfrist
Kommt also drauf an, was im Arbeitsvertrag dazu steht.
MfG
Hallo venotis,
mein Befristeter AV ist ab dem 01.01.2007 in einen unbefristeten AV übergegangen.
Im befristeten AV steht:
Für die Kündigung des Dauerarbeitsverhältnisses gilt eine Frist von sechs Wochen zum Quartalsende für beide Seiten als vereinbart.
Ich befürchte die Kündigungsfrist lautet nun für mich sechs Wochen zum Quartalsende!?
In meinem Fall möchte ich ab dem 01.01.2007 bei dem neuen AG arbeiten, habe ich somit die Frist schon verpasst?
Danke nochmals!
Gruss
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Ich befürchte die Kündigungsfrist lautet nun für mich sechs Wochen zum Quartalsende!?
So isses! Ähm ... 6 Wochen sollten ab morgen gerade noch so gehen bis 31.12. (oder hab ich mich verrechnet?).
quote:
6 Wochen sollten ab morgen gerade noch so gehen bis 31.12. (oder hab ich mich verrechnet?)
Hast richtig gerechnet: Kuendigung muss heute dem AG zugehen, dann passt's noch mit den 6 Wochen zum 31.12. Waere heute aber wirklich der letzte Tag. Die Kuendigung muss dann aber unbedingt heute noch beim AG eingehen , also am besten persoenlich abgeben. Wird sie naemlich erst morgen zugestellt, waere das zu spaet und es koennte nur noch zum 31.3.2008 gekuendigt werden.
Gruss
CAM
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
14 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten