Heute habe ich eine Kündigung von meinem Arbeitsverhältnis zum 31.12.2018 erhalten.
Beschäftigungsbeginn Juli 2018
Also 8,5 Jahre Betriebszugehörigkeit
Soviel ich weiß sind bei eine Betriebszugehörigkeit von mehr als 8 Jahre 3 Monate Kündigungsfrist.
Oder?
Ich habe mir schon ein Widerspruch formuliert:
Sehr geehrte Frau …..,
am 29.11.2018 habe ich Ihre Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhalten und lege hiermit frist- und formgerecht Widerspruch ein.
Bekannterweise ist meine Betriebszugehörigkeit länger als 8 Jahre, somit beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.
Aus obigen Grund ist Ihre ausgesprochene Kündigung unwirksam und gesetzeswidrig.
Außerdem bitte ich um Zusendung der Gehaltsabrechnungen vom Oktober 2018 und November 2018 im Original.
Mit freundlichen Grüßen
Folgende Fragen:
1. Wie lange ist die Kündigungsfrist?
2. Wo kann ich die gesetzlichen Kündigungsfristen nachlesen?
3. Ist der von mir zurechtgelegte Widerspruch in Ordnung?
4. Ist die Kündigung unwirksam und gesetzeswidrig? - Oder soll ich diese Textpassage weglassen?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen.
Kündigungsfrist beim Arbeitsverhältnis
Beschäftigungsbeginn Juli 2018 Also 8,5 Jahre Betriebszugehörigkeit Bei Ihnen ist schon 2026? Wow... Falls doch 2010 gemeint war:
1. 3 Monate.
2. § 622 BGB
.
3. Nö. Gegen eine Kündigung muß man am Arbeitsgericht klagen. Tut man das nicht, wird sie rechtskräftig.
4. Nö - siehe 3.
@ muemmel
Ich habe mich verschrieben.
Das Arbeitsverhältnis wurde im Juli 2010 begonnen
Wie lange ist die Einspruchsfrist beim Arbeitsgericht, bevor die Kündigung rechtswirksam wird?
2 oder 4 Wochen?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Es sind ab Zugang der Kündigung 3 Wochen Zeit, um Klage beim Arbeitsgericht einzureichen.
Was noch zu erwähnen wäre: Sie brauchen keinen Anwalt und Sie zahlen keinen Kostenvorschuß. Also einfach mit dem Arbeitsvertrag und der Kündigung zum Arbeitsgericht fahren und den Rechtspfleger dort die Klage aufsetzen lassen. Und nicht vergessen, sich bei der Arbeitsagentur zu melden - das muss man immer so früh wie möglich machen, auch wenn die Kündigung dann wohl auf den 31.03. "verschoben" werden wird.
@ muemmel
Danke für die Antwort.
Heute habe ich beim Amtsgericht angerufen und mich erkundigt, wie es von statten geht.
Der Herr am Telefon berichtete mir, daß ich mit dem Arbeitsvertrag, der Kündigung und den letzten 3 Abrechnungen persönlich im Arbeitsgericht erscheinen muß.
Ich habe sofort am gleichen Tag mich telefonisch arbeitslos beim Arbeitsamt gemeldet. In den nächsten Tagen wird mir das Antragsformular zugesandt. Im Laufe des Dezembers muß ich den Antrag persönlich im Arbeitsamt abgeben
Heute habe ich beim Amtsgericht angerufen Aber bitte beachten: Das Arbeitsgericht sitzt in der Regel NICHT da, wo das Amtsgericht sitzt. Nicht dass Sie zum falschen Gericht fahren...
Und jetzt?
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