Kündigungsfrist berechnen öffentlicher Dienst nach 27 Jahren

6. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Eiderdaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist berechnen öffentlicher Dienst nach 27 Jahren

Guten Abend,
ich möchte wissen, ob ich 6 oder 7 Monate Kündigungsfrist habe und wie sich das berechnet, wenn es heißt, zum Quartalsende. Wenn ich also am 01.06. kündigen würde, bis wann bin ich dann noch im Beschäftigungsverhältnis? Bei 6 Monaten bis 31.12.2021? Vielen Dank für die Rückmeldungen.



-- Editiert von Eiderdaus am 06.05.2021 20:17

-- Editiert von Eiderdaus am 06.05.2021 20:18

Signatur:

S. R.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Eiderdaus):
ich möchte wissen, ob ich 6 oder 7 Monate Kündigungsfrist habe

Das sollte sich durch lesen der vertraglichen Vereinbarungen erschließen?


Zitat (von Eiderdaus):
Wenn ich also am 01.06. kündigen würde, bis wann bin ich dann noch im Beschäftigungsverhältnis? Bei 6 Monaten bis 31.12.2021?

Je nach vertraglicher Vereinbarung könnte das 1 Tag zu spät sein ... warum immer auf den letzten Drücker kündigen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Wenn die Kündigungsfrist sechs Monate zum Quartalsende beträgt ist die früheste ordendliche Kündigung zum 31.12.2021 möglich. Das nächste Quartalsende ist Ende Juni und ab dann sechs Monate.

Insofern ist es egal ob man die Kündigung am 01.60 oder am 15.06 abgibt, wichtig ist nur das sie spätestens am 30.06 (also noch im laufenden Quartal) beim AG eingegangen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eiderdaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Da haben sie mich falsch verstanden. Ich möchte nicht auf den letzten Drücker kündigen, sondern ich möchte einem eventuellen neuen Arbeitgeber ein ungefähres Beginndatum des Arbeitsantritts nennen können. Die meisten Arbeitgeber benötigen eine neue Kraft nicht erst in 6 Monaten. Die meisten Stellen sind so ausgeschrieben, dass die Arbeitgeber in kürzester Zeit Jemanden einstellen wollen. Im Übrigen muss ich die Stelle wechseln, da man meinen Arbeitsumfang beim jetzigen Arbeitgeber nicht aufstocken will.

Signatur:

S. R.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Wenn du nach der Kündigungsfrist fragst, dann sind es bei der Dauer deiner Betriebszugehörigkeit eben sechs Monate zum Quartalsende. Wenn das nicht taugt, bleibt noch der Auflösungsvertrag.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Die meisten Arbeitgeber legen eher wenig Wert auf Arbeitnehmer, die kündigen. Vielleicht bitten Sie den Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag, wenn Sie eher aus dem Arbeitsverhältnis austreten wollen. Da kann jedes beliebige Aufhebungsdatum vereinbart werden.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

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