Bitte um Mithilfe
Vor 13 Jahren habe ich mein Arbeitsverhältnis nach mehreren Jahren gekündigt.
Ein halbes Jahr später hat mich mein Arbeitgeber zurückgeholt (identische Tätigkeit).
Ein früheres Arbeitsverhältnis ist laut BAG zu berücksichtigen, wenn zwischen den Beschäftigungsverhältnissen ein enger ZEITLICHER und sachlicher Zusammenhang bestand.
a) Weiss jemand, wie dieser zeitliche Zusammenhang genau von der Rechtsprechung gehandhabt wird?
b) Oder fällt es mir schon zur Last, dass ich damals selber gekündigt habe? (eigenes Verschulden)
-- Editiert von macOs am 13.07.2007 14:04:33
-- Editiert von macOs am 13.07.2007 14:05:48
Kündigungsfrist durch AG
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
.. welche rolle soll denn das spielen??
beschäftigungszeit > 12 jahre = 5 monate zum ende eines kalendermonats
wenn man davor schon einige jahre beschäftigt war...
längere kündigungsfrist!
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Hallo,
Ein halbes Jahr ist aber zumindest kein enger zeitlicher Zusammenhang!
MfG
das war eben meine frage...
in einigen tarifverträgen wird die frist als 1 jahr ausgelegt, aber eben nur bei betriebsbedingten kündigungen
aber: was sagt das gesetz/ oder das bag?
Hallo, das Gesetz sagt da gar nichts. Was die Rechtsprechung sagt, kann man ergooglen unter entsprechenden Stichworten. Man sollte sich aber die Urteile möglichst im Volltext durchlesen, da es z.B. einen Unterschied macht, ob die Betriebstzgehörigkeit wegen irgendwelcher Prämien oder Kündigungsschutz oder Kündigungsfristen angezweifelt wird.
Um welche Branche/Tätigkeit gehts denn eigentlich hier in der Frage?
danke für mail
ist schon klar, dass das gesetz da nix sagt
genauen inhalt des tarifv muss ich am montag klären, da unterschiedliche meinungen
textilindustrie
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