Mein Arbeitsvertag lautet:
"Das Arbeitsverhältnis beginnt am 25.05.2009.
Es wird eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 14 Tagen zum 15. des Monats bzw. zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung vor Arbeitsantritt ist ausgeschlossen.
Danach gilt die gesetzliche Kündigungsfrist als vereinbart unter der Maßgabe, daß die sich aus BGB § 622
(1) und (2) ergebenden Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer gelten."
Kurze Frage: Ich möchte möglichst schnell kündigen
Wenn mein Arbeitgeber so wie dem Arbeitsvertag schreibt, können ja nicht beide Absätze (1.&2.) aus §622. gelten. Nach meiner Meinung darf §622 Absatz1 oder Absatz 2 gelten.....oder liege ich da falsch? Mein Arbeitgeber wird aber bestimmt auf 3 Monate Kündigungsfrist bestehen. Ist das richtig?
Danke
Kündigungsfrist durch Arbeitnehmer??? § 622
17. November 2018
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Frage vom 17. November 2018 | 18:14
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsfrist durch Arbeitnehmer??? § 622
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#2
Antwort vom 17. November 2018 | 18:56
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Naja--das BGB §622 gild aber doch für alle. Der § 622 Absatz 2 sagt: Zitat: "Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen..1...2..3....... " . Was ich nicht verstehe: Das Gesetz!! erwähnt doch im Absatz 2 ausdrücklich nur den Arbeitgeber. Wieso kann der Arbeitgeber den Absatz 2 auch den Arbeitnehmer bestimmen?
Danke
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#4
Antwort vom 17. November 2018 | 20:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Naja--das BGB §622 gild aber doch für alle.
Nein, denn der § 622 BGB ist vertraglich abdingbar. Wenn also vertraglich oder über einen Tarifvertrag andere Kündigungsfristen vereinbart werden, dann gelten die vereinbarten Kündigungsfristen.
In jedem Fall muss jedoch der § 622 Abs. 6 BGB eingehalten werden, was aber der Fall ist, wenn die Geltung der Kündigungsfristen aus dem § 622 Abs. 2 BGB auch auf den AN erweitert wird.
Für Dich gilt daher eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.
#5
Antwort vom 17. November 2018 | 21:45
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
vielen Dank für die Auskunft
#6
Antwort vom 18. November 2018 | 19:57
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
die Kündigungsfrist kann in einem Arbeitsvertrag nicht verkürzt werden, aber verlängert ,das geht.
Daher muss du die vereinbarte Frist im Arbeitsvertrag einhalten.
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