Hallo,
ich finde leider auch im Netz nichts genaueres und suche Hilfe.
Ich möchte gerne meine Arbeitsstelle kündigen.
Bin allerdings schon seit 13 Jahren im Betrieb.
In meinem Arbeitsvertag steht unter Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genau ob diese Regeln auch bei Kündigung durch den Arbeitsnehmer gelten.
Dort ist aufgeführt das das Arbeitsverhältnis im Rahmen der gesetzlichen Fristen gekündigt werden kann.
Und da sind dann diese Aufgeführt.
Gelten die denn nur für den AG oder auch für mich?
Das wären ja dann 5 Monate.
Vielen Dank schonmal
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Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?

So ist es. Die langen und sich zunehmend verlängernden Fristen galten früher als arbeitnehmerfreundlich - heute ist die Ansicht oft eine andere. Die Lösung heißt Auflösungsvertrag.
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gibt es dazu eine Quelle?
ich finde immer nur das die gesetzlichen Fristen gelten (4 Wochen) wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Und das steht ja im Vetrag-dass die gesetzlichen Fristen gelten.
Allerdings sind dann ja die Fristen aufgeführt. Dachte allerdings die gelten nur für den AG
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Für Sie gilt § 622 I BGB
, wenn im AV od. TV keine anderen Kündigungsfristen explizit geregelt sind.
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Wenn man den genauen Wortlaut hätte, könnte man mehr sagen.
Danke...aber dort steht doch auch unter 1 das die Frist für den Arbeitsnehmer 4 Wochen sind und unter 2 dann die Regelungen für den Arbeitgeber.
Blicke da echt nicht durch.
Im Vertrag steht ja nicht drin, dass die Regelungen für beide zutreffen.
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Deinen ersten Beitrag hatte ich so verstanden, dass die längeren Fristen für beide Seiten gelten. Wenn dort nur der Wortlaut des BGB aufgeführt wird, dann gelten vier Wochen. Sollte der Wortlaut unklar sein, gelten auch die gesetzlichen Regelungen.
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[img]Bild Hosted bei Bilderload.net[/img]
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hier der Auszug aus meinem Vetrag.
Oh man, ich bin nun völlig verwirrt.
-- Editiert amazonia77 am 09.04.2014 19:43
habe ein Bild vom Vertrag hochgeladen.
weiß jemand was nun für mich gilt?
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Meine Meinung:
Wenn in einem Vertrag steht, eine Kündigung wäre nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich, dann zählt m.E. der Absatz, den der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag unterschlagen hat, auch zu den Bestimmungen. Für den Arbeitnehmer gilt ja nach dem Gesetz:
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Die Formulierung ist zu schwammig formuliert, um daraus eine Verpflichtung für den AN abzuleiten, eine 5-Monatige Kündigungsfrist einzuhalten.
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