Kündigungsfrist eigenmächtig abkürzen?

5. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
cnncp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsfrist eigenmächtig abkürzen?

Hallo,

ich habe jetzt endlich nach langer Suche ein Angebot für einen neuen Job.
Allerdings will mein neuer Arbeitgeber, dass ich schon zum 1. September bei ihm
anfange. Dummerweise geht meine Kündigungsfrist bei meinem jetzigen Job aber noch bis Ende Oktober. Da mein jetziger Arbeitgeber auf mich sowieso schlecht zu sprechen ist und dazu noch keinem Rechtstreit aus dem Weg geht, muss ich
leider mal fragen: Was kann denn genau passieren wenn ich bei meinem jetzigen
Job einfach doch am 31. August aufhöre und damit die Kündigungsfrist eben
eigenmächtig "ein bischen abkürze"?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Dann sind Sie in der Haftung für alle Folgen, die Ihr Nichterscheinen für den Arbeitgeber hat. Welche das sind, hängt doch zu sehr vom Job und der Branche ab, was machen Sie denn beruflich?

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""

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#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Da mein jetziger Arbeitgeber auf mich sowieso schlecht zu sprechen ist und dazu noch keinem Rechtstreit aus dem Weg geht


Hier sollte man erst mal das offene Gespräch suchen. Wenn Ihr Arbeitgeber wirklich auf Sie so schlecht zu sprechen ist, wird er Sie ja wohl kaum länger an sich binden wollen.

Machen Sie ihm klar, dass er Sie nur los wird, wenn er einer vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses zustimmt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein halbwegs vernünftiger AG hierauf nicht eingeht.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 05.07.2010 19:44

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