Hallo,
nach all dem rum recherchieren und Rückfragen bei einem (anderen) Betriebsrat bin ich langsam am Zweifeln.
Wenn ein Arbeitnehmer an einen gesetzlichen Vertrag gebunden ist und heute kündigen würde - würde das heute mit der Kündigung zum 31.07.2014 noch reichen? An sich sollen es 28 Tage sein, theoretisch müsste es also korrekt sein und ausreichen.
Der Chef sähe rechtlich die Kündigungsfrist als nicht eingehalten an.
Ist es eigentlich verwerflich, wenn man kündigt ohne zuvor anzukündigen, dass man sich nach einem anderen Job umsieht? Habt Ihr das schon mal angekündigt?
Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers
2.7.2014
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Frage vom 2.7.2014 | 21:03
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 3x hilfreich)
Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers
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#1
Antwort vom 2.7.2014 | 21:33
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1253x hilfreich)
*Heute* _ 02-01-74 - wäre es wohl kaummehr möglich eine Kündigung fristgerecht zuzustellen, persönliche Übergabe dagegen wohl und dann wäre die Frist auch eingehalten.
Ob man Änderungswünsche frühzeitig mitteilt oder nicht, . dürfte insgesamt vom Klima in der Firma abhängen, *verwerflich* ist gewiss keine rechtliche Kategorie .
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